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WALD/271: Hambacher Forst - auf allen Ebenen ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 10. Juli 2018

Neuer Eilantrag für Rodungsstopp im Hambacher Wald

BUND erhöht juristischen Druck zum Stopp des Tagebaus


10. Juli 2018 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland erhöht den juristischen Druck zur Rettung des Hambacher Waldes vor den Braunkohlenbaggern der RWE Power AG. Der Umweltverband hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag eingereicht, mit dem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner bereits am 20. April 2018 eingereichten Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus Hambach von 2018 bis 2020 durchgesetzt werden soll. Dieser Antrag war notwendig geworden, um rechtzeitig vor dem möglichen Beginn der Rodungssaison am 1. Oktober eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Vom einst mehr als 4.100 Hektar großen Hambacher Wald sind trotz der Zerstörung durch die Braunkohlenbagger noch immer etwa 550 Hektar vorhanden. Diese erfüllen unstreitig die Kriterien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und müssten als Natura 2000-Gebiet geschützt werden. Eine Besonderheit ist das Vorkommen der streng geschützten Bechsteinfledermaus. Die zwei Wochenstuben-Kolonien der Bechstein-Fledermaus sind das größte und wichtigste Vorkommen dieser seltenen Art im Niederrheinischen Tiefland und der Kölner Bucht. Auch im europaweiten Vergleich ist das Vorkommen von herausragender Bedeutung.

Mit diesem Eilantrag sind nunmehr insgesamt fünf vom BUND angestrengte Verfahren gegen den Tagebau Hambach bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Neben den Klagen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung sowie die Rahmenbetriebsplanzulassung zur Fortführung des Tagebaus ab 2020 und die jeweiligen Eilverfahren hat der BUND auch gegen die vom Land verfügte Zwangsenteignung seines Grundstücks im Tagebauvorfeld eine Klage eingereicht.

Vor dem Hintergrund der nächsten Sitzung der Kohlekommission am 13. Juli erneuerte der BUND zudem seine Forderung nach einem politischen Moratorium. Alle Maßnahmen im Braunkohlen-Revier, die unumkehrbare Fakten schaffen würden, müssten sofort eingestellt werden.


Mehr Infos zu den Hambach-Klagen:
https://www.bund-nrw.de/themen/mensch-umwelt/braunkohle/hintergruende-und-publikationen/braunkohlentagebaue/hambach/bund-klage-gegen-hambach/

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Quelle:
Presseinformation vom 10. Juli 2018
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2018

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