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WALD/239: Hambacher Forst - Schachzug des Vergleiches ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 1. Dezember 2017

Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts zum Hambacher Wald

BUND begrüßt alle Initiativen zur Lösung des Konflikts


1. Dezember 2017 | Im juristischen Streit um den vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Wald hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen heute den Verfahrensbeteiligten einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Darin ist vorgesehen, dass die RWE Power AG bis zum 31. Dezember 2017 keine weiteren Abholzungs- und Rodungsmaßnahmen in dem Gebiet durchführt und das beklagte Land ein Sachverständigengutachten dazu einholt, ob die bewaldete Fläche mit Blick auf die Bechsteinfledermaus die Kriterien für ein FFH-Gebiet erfüllt. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass gewichtige fachliche Anhaltspunkte vorliegen dürften, die die Existenz eines FFH-Gebiets im Hambacher Wald nicht von vornherein ausschlössen. In einer ersten Stellungnahme begrüßt der BUND alle konstruktiven Initiativen zur Lösung des Konflikts und teilte mit, den Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts mit Hochdruck zu prüfen.

Aktenzeichen: 11 B 1362/17 (I. Instanz: VG Köln 14 L 3477/17)


Zur Pressemitteilung des OVG:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/56_171201/index.php

Alle BUND-Info:
https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/hintergruende-und-publikationen/braunkohlentagebaue/hambach/bund-klage-gegen-hambach/

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Quelle:
Presseinformation, 1. Dezember 2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2017

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