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STELLUNGNAHME/459: NABU begrüßt Urteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 27. Februar 2018

NABU begrüßt das Urteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge

Miller: Autoindustrie hat sich böse verzockt - Städte nun zügig zum Vorreiter der Verkehrswende machen


Berlin - Der NABU begrüßt das heute ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Städten.

Dazu erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Die Autoindustrie hat sich böse verzockt. Die unter den Herstellern offenbar verbreitete Ansicht, man könne sich mit Unterstützung der Bundesregierung und halbherzigen Software-Updates aus der Affäre ziehen, haben die Richter heute eine klare Absage erteilt. Damit hat sich der Druck auf Politik und Hersteller noch einmal deutlich erhöht, endlich effektive Maßnahmen zu ergreifen, um die Schadstoffbelastung der Luft durch den Straßenverkehr zu reduzieren. Besonders betroffene Städte müssen nun schnellstmöglich zu Vorreitern der Verkehrswende gemacht werden, um eine Balance zwischen Mobilitätsbedürfnissen sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz herzustellen."

Daniel Rieger, NABU-Verkehrsexperte: "Der Urteilsspruch illustriert auch das Versagen der Bundesregierung und vor allem des seit Jahren CSU-geführten Verkehrsministeriums, die Luftqualität in Einklang mit bestehenden EU-Vorgaben zu bringen und Fahrverbote abzuwenden. Statt den Diesel durch Beschwichtigungsversuche zu retten, wurde so die Verunsicherung der Autobesitzer noch verschärft. Die kommende Regierung muss nun endlich die Umweltzone um eine blaue Plakette für Fahrzeuge mit geringem Stickoxidausstoß erweitern und sicherstellen, dass betroffene Modelle auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden. Nur so könnte eventuell auch noch das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen anhaltender Überschreitung der Luftqualitätswerte abgewendet werden."

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 021/18, 27.02.2018
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2018

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