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STELLUNGNAHME/196: Nach OVG-Urteilen zur Windkraft Wildwuchs verhindern (LNV)


Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein - 22. Januar 2015

OVG-Urteile zur Windkraft: Wildwuchs mit Umweltverträglichkeitsprüfungen und unabhängigen Gutachtern verhindern



Nach den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Planung der Energiewende im Bereich der Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein kommt den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen besondere Bedeutung zu. Die Genehmigungspraxis ist an die fehlende Vorprüfung der Geeignetheit der Windkraftstandorte anzupassen, um die Rechte der Betroffenen zu stärken. Hierfür sind alle Genehmigungsanträge zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Die Naturschutzbelange sind dabei von unabhängigen Gutachtern zu bewerten.

Das OVG Schleswig hatte in seinen Urteilen die landesplanerische Festlegung in den Regionalplänen, wo Windkraftanlagen im Lande errichtet werden dürfen, als fehlerhaft abgewogen und für unwirksam erklärt. Dadurch droht nun ein Wildwuchs im Lande, da die Steuerungswirkung durch die Regionalpläne vorerst verloren gegangen ist. Windkraftanlagen können in der Zeit bis zu einer Neuausweisung von Eignungsflächen überall entstehen, auch in wertvollen Naturräumen und Lebensräumen von gefährdeten Tierarten.

Der LNV hält daher eine Änderung der Genehmigungspraxis von Windkraftverfahren für dringend erforderlich. Die Verfahren wurden bisher so gestaltet, dass die Rechte der Betroffenen möglichst kurz gehalten werden. Nur in ganz seltenen Fällen wurde, trotz vielfach höchster Betroffenheit im Artenschutz, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Selbst wichtige Gebiete zum Schutz von Großvögeln, wie Seeadler und Rotmilan, sind entgegen fachlicher Vorhalte als Windeignungsgebiete ausgewiesen worden.

Wegen der insgesamt nun fehlenden landesplanerischen Vorprüfung der Standorte wird die Pflicht zu Umweltverträglichkeitsprüfung noch offensichtlicher und dringender. Mit der Durchführung der UVP wird zudem eine umfassende Beteiligung geschaffen. Sie eröffnet zudem die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung von erteilten Genehmigungen durch Umweltverbände und betroffene Anlieger.

Der LNV plädiert daher dafür, die bisherige Verwaltungspraxis - gegebenenfalls auch durch Anpassung der Landesgesetzgebung - zu ändern. Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss zur Pflicht werden und darf nicht nur in Ausnahmefällen erfolgen.

"In der derzeitigen Lage kann die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung helfen. Damit lassen sich die Interessen von Betroffenen und von Natur und Umwelt, die in der Regel nicht mit denen von Windparkbetreibern übereinstimmen, möglichst gut berücksichtigen. Die Betroffenheit des Naturschutzes muss dabei von unabhängigen Gutachtern und nicht von denen des Windkraftbetreibers bewertet werden", fordert der Vorsitzende des LNV Volkher Looft.

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Quelle:
Pressemitteilung, 22.01.2015
Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV)
Burgstraße 4, D-24103 Kiel
Tel.: 0431-93027, Fax: 0431-92047
Internet: www.LNV-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2015


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