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RECHT/029: Werraversalzung - Die Auseinandersetzung geht weiter (WWA)


Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. - 19.08.2009

Werraversalzung

Die Auseinandersetzung geht weiter


Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. wird im Herbst in einer weiteren Veranstaltung der Frage nachgehen, ob die Pläne der K+S AG und die bis dahin zu erwartenden Empfehlungen des Runden Tisches das Europarecht hinreichend berücksichtigen. In diesem Zusammenhang begrüßt die WWA die Entschlossenheit der Klagegemeinschaft aus Anrainerkommunen und Fischereiverbänden, die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Hessischen Landesregierung um die Werraversalzung fortzusetzen.

Die WWA hatte in ihren bisherigen Konferenzen nachgewiesen, dass der Stand der Technik eine Kaliproduktion ohne die Umweltschäden erlaubt und im Mai dieses Jahres eine Dokumentation zu diesem Thema vorgelegt. In der Werra- und Weseraue sind die Trinkwasservorkommen bis Bremen vernichtet, in den Versenkungsgebieten in Hessen und Thüringen wird das Trinkwasser auch im Buntsandstein bedroht, soweit es nicht schon unbrauchbar geworden ist.

Diese Entsorgungspraxis widerspricht dem europäischen Recht, sowohl der Wasserrahmenrichtlinie als auch der Grundwasserrichtlinie. Wir werden deshalb mit Fachvorträgen und einer Podiumsdiskussion die Zugeständnisse der K+S AG darauf überprüfen, ob der Stand der Technik verwirklicht und die Ziele und Fristen der EG-Wasserrahmenrichtlinie eingehalten werden. Der Leiter des Runden Tisches Werraversalzung, Prof. Dr. Brinkmann, hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Das Verwaltungsgericht Kassel hatte eine Klage wegen der unerlaubten Einleitung von Haldenabwässern aus dem Fuldarevier mit formalen Begründungen abgelehnt, in der beklagten Sache ist nicht verhandelt worden. Das Gericht war außerdem dem Antrag der K+S AG gefolgt, den Streitwert von 90.000 Euro auf 900.000 Euro zu erhöhen und hatte eine Berufung ausdrücklich ausgeschlossen. Der Klagegemeinschaft schien damit jeder Rechtsschutz verweigert worden zu sein.

Die Klagegemeinschaft hat nun bei dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt, eine Berufung in zweiter Instanz zuzulassen und dies damit begründet, dass das VG Kassel in seinem Urteil die ständige Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nicht beachtet hat.

Das Engagement der Klagegemeinschaft weist darauf hin, dass es bei der Auseinandersetzung um die Werraversalzung nicht um Strategiepapiere der K+S AG oder um Empfehlungen des Runden Tisches geht, sondern um die Frage, ob deutsches und europäisches Recht auch für die Kali-Industrie und für Werra und Weser gelten sollen.


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Quelle:
WWA-Pressemitteilung, 19.08.2009
Dr. Walter Hölzel
Vorsitzender "Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V."
Erster Stadtrat Witzenhausen
Tel.: 0 55 45-95 01 08


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2009