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MELDUNG/175: Pläne am Riedberger Horn gefährden bedrohtes Birkhuhn (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 27. Januar 2015

Erschließungspläne am Riedberger Horn gefährden hochbedrohte Birkhühner im Oberallgäu

Geplanter Ausbau von Skigebieten in bayerischen Alpen bedroht seltene Vogelart - Aufweichung des Alpenplans nicht akzeptabel



Hilpoltstein, 27.01.15 - Die Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang wollen die Verbindung der Skigebiete Riedberger Horn und Grasgehren erreichen. Das umstrittene Vorhaben würde jedoch die Population des Birkhuhns in den Allgäuer Alpen stark gefährden. Die Gemeinden planen die Aufstellung eines interkommunalen Teilflächennutzungsplans. Dazu wurde mit dem Neubau der "Hörnlebahn" im Grasgehrenkessel ein zweites Verfahren eröffnet. Diese soll der Annäherung an den Gipfel des Riedberger Horns dienen und die Planung der Verbindungbahn zwischen beiden Skigebieten erleichtern. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) lehnt auf Basis detaillierter Stellungnahmen beide Vorhaben mit Nachdruck ab, da die Erweiterung des Skigebiets das dortige Vorkommen der hochbedrohten Birkhühner auslöschen könnte. Keinesfalls darf es deshalb zu einer Aufweichung des Schutzes durch den so genannten Alpenplan kommen.

Am schwersten wiegen für den LBV naturschutzrechtliche Aspekte der Planungen, denn der größte zusammenhängende Lebensraum für Birkhühner im Allgäu wäre durch den Bau- und Betrieb der Seilbahnen gefährdet: "Wir gehen von einer dramatischen Zunahme von Variantenskifahrern und Wanderern im Planungsraum aus, sollte die Planung genehmigt werden. Die daraus resultierenden ganzjährigen massiven Störungen der seltenen Birkhühner lassen einen Totalverlust dieser Art im Planungsraum befürchten", führt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer aus.

Der LBV wird sich deshalb an die Bayerische Staatsregierung wenden, um den für die Landesentwicklung zuständigen Staatsminister Dr. Markus Söder zu informieren und um Unterstützung für die Birkhühner zu werben. "Dies ist gerade jetzt ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie, weil die lokalen Bestände dieser Art in den Alpen deutlich zurückgehen", so Norbert Schäffer weiter. Erst Ende November hatte Deutschland den Vorsitz der Alpenkonvention übernommen. "Vor diesem Hintergrund fordern wir Staatsminister Söder auf, das Zielabweichungsverfahren nicht zu eröffnen", so der LBV-Vorsitzende.

Die Vorhaben sind nicht zulässig, da sie sich in der (Tabu-)Zone C, der strengsten Schutzkategorie, des Alpenplans befinden. Für die Realisierung des Vorhabens wurde von den Gemeinden vor kurzem ein Zielabweichungsverfahren beantragt. "Würde dieses Verfahren im Sinne der Antragsteller umgesetzt, wäre es der erste Fall in der Geschichte des Alpenplans seit 1972, dass die Schutzzone C für ein konkretes Vorhaben eingeschränkt oder in dieser Zone gebaut würde", erklärt Schäffer weiter.

"Dies wäre ein Dammbruch dieses über 40 Jahre bewährten und herausragenden Alpenplans und ein folgenschwerer Präzedenzfall", sagt Norbert Schäffer. Der LBV-Vorsitzende betont weiter: "Der Alpenplan hat Bayern in der Vergangenheit vor gravierenden Erschließungen der Hochlagen bewahrt."

"Es ist ein schwerwiegender Fehler, dass u.a. keine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu Auswirkungen auf die lokale Birkhuhnpopulation im angrenzenden FFH-Gebiet Hörnergruppe durchgeführt wurde", so Schäffer weiter. "Dies können wir so nicht hinnehmen und werden uns deshalb rechtliche Schritte vorbehalten."

Schon die beiden Einzelplanungen enthalten schwerwiegende Fehler und sind aus Sicht des LBV nicht genehmigungsfähig. "Hinzu kommt, dass unzulässiger Weise keine Gesamtplanung durchgeführt und somit die Summationswirkungen nicht ausreichend bewertet wurden", sagt Norbert Schäffer.

Der LBV wird sich für den Schutz der für Bayern so wichtigen Birkhühner im Gebiet des Riedberger Horns vehement einsetzen. "Wir möchten die Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang aktiv unterstützen, Angebote im Sinne eines wirklich nachhaltigen Tourismus zu begleiten", so der LBV-Vorsitzende.

Hintergrund

Der Alpenplan ist ein landesplanerisches Instrument für die nachhaltige Entwicklung und Steuerung der Erholungsnutzung im bayerischen Alpenraum. Er regelt die Zulässigkeit von Verkehrserschließungen (z.B. Seilbahnen oder Pisten). In der strengsten Schutzkategorie, der Zone C (1868,4 km² /42% des bayer. Alpenraumes) sind neue Erschließungen grundsätzlich unzulässig. In der Zone B (976,6 km² / 23%) sind Erschließungen nur unter Berücksichtigung eines strengen Maßstabs möglich. In der Zone A (1548,3 km², 35% des bayer. Alpenraums) ist die Errichtung weiterer Erschließungsanlagen grundsätzlich möglich. Allerdings sind Vorhaben auch in der Zone A auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit zu überprüfen.

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Quelle:
Presseinformation, 27.01.2015
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2015


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