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VERBAND/173: Geplante Anforderungen für Güllebehälter überzogen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 7. März 2013

Geplante Anforderungen für Güllebehälter sind überzogen

Bauernverband wendet sich an das BMU



Die aktuellen Verordnungsvorschläge des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und speziell die Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) sind nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zu weitgehend. Daher machte der DBV in einem Schreiben an den BMU-Staatssekretär Jürgen Becker deutlich, dass die aktuellen Vorschläge nach wie vor eine deutliche Verschärfung der meisten Länderregelungen darstellen. Insbesondere seien die geplanten Regelungen zu den bereits bestehenden Anlagen nicht akzeptabel.

Nach den derzeitigen Vorstellungen des BMU zu der Verordnung soll zukünftig für alle Güllebehälter eine generelle Verpflichtung einer Leckageerkennung greifen. Außerdem sei für alle Altanlagen nach dem Entwurf eine verpflichtende regelmäßige Sachverständigenprüfung vorgesehen, auf deren Grundlage eine Behörde Anordnungen zur Nachrüstung treffen könne, so der DBV. Diese Systematik, die bei Chemieanlagen praktiziert werde, sei für die Landwirtschaft überzogen und unverhältnismäßig, argumentiert der DBV in dem Schreiben. Der DBV fordert einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen. Güllebehälter seien nicht mit Chemieanlagen zu vergleichen. Zudem würde die geplante bundeseinheitliche Regelung über die Anforderungen der Länder hinausgehen.

Der DBV fordert in dem Schreiben, dass es bei der bisherigen Praxis von regelmäßigen oder anlassbezogenen Überprüfungen auf Dichtigkeit einer Anlage durch die Länderbehörden bleiben solle. Sofern im Rahmen der Fachrechts- oder der Cross-Compliance-Kontrollen Mängel festgestellt werden, sollte wie bisher die zuständige Behörde die Beseitigung des Mangels anordnen. Diese Verfahrensweise habe sich bereits seit vielen Jahren bewährt.

Der DBV appelliert an das Bundesumweltministerium, von der ungerechtfertigten Verschärfung bisheriger landesrechtlicher Regelungen und von neuen kostenträchtigen Auflagen und Überwachungsvorgaben abzusehen. Für eine Nachrüstung der sicher betriebenen und auf Basis der geltenden Landesregelungen errichteten Güllebehälter bestehe kein Grund, betonte der DBV auch gegenüber den agrarpolitischen Sprechern der Fraktionen im Deutschen Bundestag und dem Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Robert Kloos.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. März 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2013