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VERBAND/130: Güllebehälter sind keine Chemieanlagen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 17. Mai 2011

Güllebehälter sind keine Chemieanlagen

DBV kritisiert überzogene Anforderungen in geplanter BMU-Verordnung


Der Deutsche Bauernverband (DBV) betont in einer Erklärung seines Präsidiums, dass die Bauern in Deutschland ihre Verantwortung für den Umwelt- und Gewässerschutz sehr ernst nehmen, sich jedoch gegen überzogene und nicht gerechtfertigte Anforderungen wehren werden. "Güllebehälter sind keine Chemieanlagen", heißt es in der Erklärung des DBV. Hintergrund ist eine vom Bundesumweltministerium geplante bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS), die verschärfte bauliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) enthält. Das DBV-Präsidium kommt zu dem Schluss, dass die Vorschläge jede Verhältnismäßigkeit vermissen lassen und weit über geltendes Recht in den Bundesländern hinaus gehen. Schon heute müssen Betriebe, die neue Güllebehälter bauen, sehr hohe Anforderungen erfüllen. Die neuen Vorschläge belasten die Betriebe jedoch über Gebühr ohne erkennbaren Mehrwert für die Umwelt.

Dazu gehörte vor allem die Verpflichtung, jeden Behälter mit einer Leckageerkennung auszurüsten und die doppelwandige Ausgestaltung von unterirdischen Güllebehältern. Besonders problematisch sei auch der fehlende Bestandsschutz. Die im Entwurf vorgesehene Nachrüstungspflicht von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sei praktisch und wirtschaftlich gar nicht möglich und müsste unweigerlich zur Stilllegung von Anlagen führen, so das Fazit. Der DBV kritisiert deutlich, dass das BMU durch den Verordnungsvorschlag den gesetzgeberischen Willen des Bundestages aushebelt. Dieser hatte nämlich noch in der erst 2010 in Kraft getretenen Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes die Privilegierung von JGS-Anlage ausdrücklich bestätigt.

Der DBV betont in seiner Erklärung, dass im Verhältnis aller Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen Vorfälle mit JGS-Stoffen keine nennenswerte Rolle spielen würden. Trotz der über 200.000 tierhaltenden Betriebe mit mehreren 100.000 Güllebehältern sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nicht einmal 3 Prozent der äußerst seltenen Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen auf eine landwirtschaftliche Herkunft zurückzuführen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Mai 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2011