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GENTECHNIK/831: Rechtsmittel gegen KWS-Freisetzung von gv-Zuckerrüben eingelegt (AbL)


Bündnis von Einwendern gegen den KWS-Antrag zur Freisetzung gentechnisch veränderter Zuckerrüben - Pressemitteilung, Hamm / Berlin, 07.02.2012

KWS hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt

Bündnis legt Rechtsmittel gegen Versuche mit Gentechnik-Rüben ein


"Die KWS Saat AG hat die Zeichen der Zeit offenbar nicht erkannt. Gentechnisch veränderte Zuckerrüben dürfen nicht auf den Acker!", fordert ein breites Bündnis aus Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie Unternehmen. Die KWS Saat AG aus Einbeck, Niedersachsen, will erneut gentechnisch veränderte (gv) Zuckerrüben für mehrere Jahre auf Feldern testen. Die gv-Zuckerrüben sind gegen das Spritzmittel Glyphosat resistent, d.h. sie überleben eine Spritzung mit Glyphosat, während andere Pflanzen absterben. Gegen den Freisetzungsantrag hat das Bündnis bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), eine über dreißigseitige Einwendung vorgebracht.

Das Bündnis bemängelt zahlreiche Probleme: Glyphosat-resistente Gentechnikpflanzen lösen die Probleme in der Landwirtschaft nicht. Sie schaffen neue. Der Anbau von glyphosat-resistenten Pflanzen hat in den USA und Südamerika dazu geführt, dass es immer mehr resistente Unkräuter gibt und mehr Spritzmittel eingesetzt werden müssen. Praktiker sagen, dass dies derzeit das größte Problem der US-Landwirtschaft ist, da die Unkrautbehandlung immer aufwendiger und teurer wird. Damit ist das System Spritzmitteltolerante gv-Pflanze gescheitert. Studien über die Gefährlichkeit von Glyphosat und seinen Beistoffen für Umwelt, Tiere und Menschen häufen sich. Selbst die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, die für eine europäische Anbauzulassung zuständig ist und als industriefreundlich gilt, hat zahlreiche Probleme festgestellt: Obwohl diese gv-Zuckerrüben seit 1999 in verschiedenen Ländern freigesetzt wurden, fehlen immer noch molekularbiologische Untersuchungen und Langzeitstudien zu gesundheitlichen und ökologischen Risiken. Die EFSA verlangt auch, dass die Auswirkungen von Glyphosat in die Risikobewertung der gv-Pflanzen mit aufgenommen werden müssen. Dem kommt die KWS in ihrem Antrag nicht nach.

Der aktuelle Antrag der KWS Saat AG beim BVL entspricht nicht den Anforderungen für die geplanten Freisetzungen. So stammt die verwendete Literatur im Antrag überwiegend aus den 1930er bis 1980er Jahren. Aktuelle wissenschaftliche Studien zu sicherheitsrelevanten Aspekten werden ignoriert. Die KWS versäumte es in der Vergangenheit auch selbst, sicherheitsrelevante Daten zu erheben. Das hohe Risiko der Auskreuzungen der gv-Zuckerrüben im Anbau gefährdet die gentechnikfreie Erzeugung von Rüben und anderen Kreuzungspartnern, wie Rote Beete und Mangold. Insbesondere gefährden sie die Saatgutproduktion.

Wir fordern das BVL und die zuständige Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf, die Freisetzung der gentechnisch veränderten Zuckerrüben abzulehnen. Aufgrund der offensichtlichen Probleme für die Umwelt und Gesundheit - auch durch den Einsatz von Glyphosat - und die gentechnikfrei erzeugende Landwirtschaft, die in der Risikobewertung der KWS keine Berücksichtigung finden, darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die gv-Zuckerrüben sind extrem auskreuzungsfreudig und das risikobehaftete Glyphosat-System ist schon jetzt in Amerika gescheitert.

Die Einwendungen wurden eingereicht für
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Bioland e. V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Bündnisses für gentechnikfreie Landwirtschaft Niedersachsen, Bremen, Hamburg
Bürgerinitiative gentechnikfreies Südniedersachsen
Bingenheimer Saatgut AG
SaatgutGärtnerei Schönhagen
Gen-ethisches Netzwerk e. V.
IG Saatgut
IG Nachbau
Naturland e. V.
Neumarkter Lammsbräu, Gebr. Ehrnsperger e.K.
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
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Quelle:
Pressemitteilung, 07.02.2012
Bündnis von Einwendern gegen den KWS-Antrag zur Freisetzung
gentechnisch veränderter Zuckerrüben
z. Hd. Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
Bahnhofstr. 31, 59065 Hamm/Westf.
Tel.: 02381-9053-171, Fax: 02381-492221
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2012