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GENTECHNIK/1062: Genehmigung für Gensoja muss nochmal in die Prüfung (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 14.03.2018

Genehmigung für Gensoja muss nochmal in die Prüfung


Nichtregierungsorganisationen haben das Recht, Fragen zu gesundheitlichen Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen gerichtlich überprüfen zu lassen. Das urteilte das Gericht der EU (EuG) am Mittwoch.

Die Luxemburger RichterInnen gaben damit der Klage von GentechnikkritikerInnen gegen eine Entscheidung der EU-Kommission statt. Die KlägerInnen hatten moniert, dass die Gentechnikfirmen Monsanto und Pioneer Gensojabohnen nicht ausreichend auf Gesundheitsgefahren geprüft hatten. Die EU-Kommission hatte den Unternehmen 2015 erlaubt, Lebens- und Futtermittel sowie Zutaten mit genmanipulierter Soja in der Europäischen Union zu verkaufen. Sie folgte der Einschätzung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, dass Gensojabohnen ebenso sicher seien wie konventionelle.

Das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie Testbiotech stellte die Zulassung infrage und beantragte bei der Kommission eine Überprüfung. Bei Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, ist dies nach der Aarhus-Konvention erlaubt. Die Kommission wies den Antrag jedoch ab mit der Begründung, es gehe dabei um eine Bewertung von Gesundheitsrisiken, und nicht von Umweltrisiken.

Gegen diese Rechtsauslegung hatte Testbiotech eine Grundsatzklage beim EuG eingereicht (T-33/16) und Recht bekommen. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gehöre zur Umwelt, argumentierten die RichterInnen. Damit falle jede Regelung zu gentechnisch veränderten Pflanzen auch unter die Aarhus-Konvention. Die Kommission habe den Antrag von Testbiotech auf Überprüfung zu Unrecht abgewiesen und müsse nun erneut entscheiden. Die NGO bezeichnete das Urteil als "Etappensieg, der das Vorsorgeprinzip in der EU stärkt".

In der EU ist derzeit nur eine einzige Sorte für den Anbau zugelassen, die Maissorte MON810. Zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel dürfen jedoch nach Angaben der EU-Kommission mehrere Dutzend Sorten importiert werden, darunter Mais, Soja, Raps, Zuckerrüben und Baumwolle. [mbu]



Pressemitteilung des EuG
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_887758/en/

Klagen von Testbiotech
https://www.testbiotech.org/node/1627

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Quelle:
EU-News, 14.03.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2018

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