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EUROPA/228: Kommissionsvorschlag zur Anrechung von Treibhausgasemissionen in Land- und Forstwirtschaft (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 12. März 2012

Kommission schlägt Verbesserung der gemeinsamen Anrechungsvorschriften für Treibhausgasemissionen in der Land- und Forstwirtschaft vor


Brüssel, den 12. März 2012 - Durch die Annahme eines neuen Vorschlags für die Anrechnung von Treibhausgasemissionen hat die Europäische Kommission einen ersten Schritt getan, um die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen in der Land- und Forstwirtschaft in die Klimapolitik der EU einzubinden.

Der vorgeschlagene Beschluss enthält Anrechungsvorschriften für Treibhausgasemissionen und deren Abbau in den Sektoren Land- und Forstwirtschaft, den letzten großen Sektoren ohne gemeinsame EU-weite Vorschriften.

Wald- und Agrarflächen machen mehr als drei Viertel des EU-Gebiets aus und enthalten große natürliche Kohlenstoffvorräte. Sie vermeiden, dass der Kohlenstoff in die Atmosphäre entweicht, und sind damit für die Klimapolitik von großer Bedeutung. Bereits eine Erhöhung dieses "gebunden" Kohlenstoffs um nur 0,1 % - beispielsweise durch eine verbesserte Wald- oder Grünlandbewirtschaftung - würde die jährlichen Emissionen von 100 Millionen Kraftfahrzeugen in die Atmosphäre abbauen.

Dennoch wurden die Anstrengungen von Landwirten und Waldbesitzern sowie deren bewährte Praktiken zur Sicherung der Kohlenstoffbindung in Wäldern und Böden bisher nicht oder nur zum Teil anerkannt. Grund dafür waren die Herausforderungen beim Zusammentragen robuster Daten über Kohlenstoff in Wäldern und Böden sowie das Fehlen gemeinsamer Vorschriften für die Anrechnung von Emissionen und deren Abbau. Jetzt, nach dem Beschluss der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change) vom Dezember 2011 über eine überarbeitete Anrechnungsregelung für Böden und Wälder, ist die EU entschlossen, die Lücke in ihrer Klimapolitik zu schließen und für eine einheitliche Anrechung zu sorgen. So werden sich neue Möglichkeiten bieten, beispielsweise könnten Landwirte für ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik belohnt werden.

Die für Klimapolitik zuständige EU-Kommissarin Connie Hedegaard sagte hierzu: "Wir schlagen heute einheitliche Regeln für die Anrechnung von Emissionen in der Forst- und Landwirtschaft vor. Das ist ein erster Schritt, um diese Sektoren in die Anstrengungen der EU zur Emissionsminderung einzubinden. In Durban haben sich alle Länder auf überarbeitete Anrechnungsvorschriften für diese Sektoren geeinigt. Die EU kommt ihren Verpflichtungen mit diesem Vorschlag nun nach. Der Vorschlag trägt außerdem zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und zu einer klimafreundlicheren Landwirtschaft bei."


Wie geht es weiter?

Der vorgeschlagene Beschluss über einheitliche Vorschriften für die Anrechnung von Treibhausgasemissionen und deren Abbau in den Bereichen Wälder und Böden werden dem Europäischen Parlament und dem Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgelegt. Dieser Vorschlag hat auch zur Folge, dass jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, Aktionspläne zu verabschieden, mit denen EU-weit der Abbau von Kohlenstoff verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert werden können. In dem Vorschlag werden keine nationalen Emissionsreduktionsziele für diese Sektoren festgelegt. Dies wäre der nächste Schritt, wenn sich die Anrechnungsvorschriften als robust erwiesen haben.


Weitere Informationen:

UN-Klimaschutzverhandlungen:
www.ec.europa.eu/clima/policies/international/negotiations/durban

Wälder und Klimawandel:
www.ec.europa.eu/clima/policies/forests

Siehe auch: Questions & Answers on accounting rules and action plans on greenhouse gas emissions and removals resulting from activities related to land use, land use change and forestry (LULUCF)
www.europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/12/176

Kontaktpersonen:
Isaac Valero Ladron (+32 229-64971) isaac.valero-ladron@ec.europa.eu
Stephanie Rhomberg (+32 229-87278) stephanie.rhomberg@ec.europa.eu


www.europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/234&language=DE

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2012


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Quelle:
Pressemitteilung IP/12/234, 12.03.2012
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2012