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EUROPA/187: Bekämpfung illegaler Holzexporte - Partnerschaftsabkommen EU mit Republik Kongo (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 17. Mai 2010

Bekämpfung illegaler Holzexporte: die Europäische Union und die Republik Kongo unterzeichnen ein Partnerschaftsabkommen


Die Europäische Union und die Republik Kongo haben heute ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor unterzeichnet. Gemäß dem neuen Abkommen muss für sämtliche Importe von Holzprodukten aus der Republik Kongo in die EU ab Juli 2011 eine Genehmigung vorgelegt werden, die die legale Herkunft des Holzes bestätigt. Die europäischen Verbraucher können somit darauf vertrauen, dass Holz und Holzprodukte aus der Republik Kongo ausschließlich aus legalem Einschlag stammen.

EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs erklärte: "Das Abkommen ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die illegale Ausbeutung der Wälder. Es wird zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Forstsektor der Republik Kongo beitragen. Gleichzeitig erhalten die europäischen Verbraucher dadurch die Gewissheit, dass nur legal erzeugtes Tropenholz in die EU eingeführt wird. Dieses Abkommen ist außerdem ein Beispiel dafür, wie die EU mit ihrer Entwicklungspolitik auch umweltpolitische Ziele verfolgt."

Der für Umwelt zuständige EU-Kommissar Janez Potocnik, der das freiwillige Partnerschaftsabkommen im Namen der Europäischen Kommission unterzeichnet hat, fügte hinzu: "Die Eindämmung der Entwaldung und des illegalen Holzeinschlags wird maßgeblich zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung beitragen. Ich hoffe, dass weitere Länder dem Beispiel der Republik Kongo folgen und sich dieser Initiative anschließen werden."

Der Minister für Forstwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und Umwelt, Henri Djombo, hat das Abkommen im Namen der Republik Kongo unterzeichnet. Es ist das erste Abkommen seiner Art, das mit einem Land des Kongobeckens geschlossen wird und nach dem Abkommen mit Ghana von 2009 das zweite in einer Reihe bilateraler Abkommen, die die EU mit Holz erzeugenden Ländern aushandelt. Um das Abkommen erfolgreich umsetzen zu können, sind entsprechende Anstrengungen und Investitionen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Die Entwicklung eines vom Partnerschaftsabkommen vorgesehenen nationalen Rückverfolgbarkeitssystems für Holz ist bereits angelaufen und wird von der Europäischen Union mit 2 Mio. EUR unterstützt; weitere 1,08 Mio. EUR werden von der Republik Kongo bereitgestellt.

Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es von beiden Vertragsparteien ratifiziert wurde, und - wie im Vertrag von Lissabon festgelegt - das Parlament seine Zustimmung erteilt hat. Das Abkommen wird zwar von den Holz ausführenden Ländern freiwillig geschlossen, ist aber nach seinem Inkrafttreten für beide Vertragsparteien rechtlich bindend und verpflichtet sie, nur mit legal erzeugtem Holz zu handeln.


Hintergrund

Die Republik Kongo führt jährlich Holz und Holzprodukte im Wert von mehr als 250 Mio. EUR aus. Die Hälfte dieser Exporte geht in die Europäische Union, vorrangig nach Portugal, Spanien, Frankreich, Deutschland, Belgien und in die Niederlande.

Die Republik Kongo ist nach Ghana (2009) das zweite Land, das ein derartiges Partnerschaftsabkommen mit der EU unterzeichnet hat. Verhandlungen über weitere Abkommen werden derzeit u. a. mit Kamerun, Malaysia, Indonesien, Liberia und der Zentralafrikanischen Republik geführt.

Weitere Informationen über die Initiative "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" stehen auf der Website zur Verfügung.

Siehe auch das MEMO: MEMO/10/194
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/194&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/572, 17.05.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2010