Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 1. Oktober 2015
Förderung für kommunalen Klimaschutz verstärkt
Die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen wird zum 1. Oktober deutlich verbessert. Für finanzschwache Kommunen sowie Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen werden die Förderquoten erhöht. Neue Fördermöglichkeiten gibt es außerdem für nachhaltige Mobilität, Energiesparmodelle und LED-Beleuchtung.
Mit der neuen Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) wird die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen weiter verstärkt und deutlich ausgebaut. Sie bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Städte, Gemeinden und Landkreise.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie setzen auch Maßnahmen aus dem "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" sowie niederschwellige Klimaschutzmaßnahmen aus dem Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung um.
Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Des Weiteren sind vom 1. Juli bis zum 30. September 2016 sowie in 2017 Zeiträume für die Antragstellung vorgesehen.
Die Förderung durch die Kommunalrichtlinie trifft auf große Nachfrage bei den Kommunen: Seit 2008 hat das BMUB im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bereits über 8.000 Projekte in rund 3.000 Kommunen dabei unterstützt, Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Weitere Informationen:
Im Auftrag des BMUB steht das Service- und Kompetenzzentrum:
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) den Kommunen mit einer Hotline unter
der Rufnummer 030/39001-170 als Ansprechpartner zur Verfügung
www.klimaschutz.de/kommunen
Weitere Informationen zum Antragsverfahren beim Projektträger Jülich
unter
www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de
Das BMUB auf Twitter: @bmub
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Quelle:
Pressedienst Nr. 246/15, 01.10.2015
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
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E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2015
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