Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → KLIMA

POLITIK/542: Neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 17. Oktober 2013 - Klimaschutz/Kommunales

Altmaier: Kommunen sind zentrale Partner beim Klimaschutz und für die Energiewende

Neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht



Mit Beginn des Jahres 2014 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Das Bundesumweltministerium hat die entsprechende Richtlinie novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Startschuss für die Kommunen gefallen: Sie können jetzt anfangen, die Anträge für das nächste Jahr vorzubereiten. "Städte und Gemeinden sind zentrale Partner beim Klimaschutz. Seit dem Jahr 2008 haben wir rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen gefördert. Mittelstand und Handwerk in den jeweiligen Regionen haben davon besonders profitiert", betonte Bundesumweltminister Peter Altmaier.

Mit der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" - kurz: Kommunalrichtlinie - fördert das Bundesumweltministerium sowohl die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten als auch die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Für das Jahr 2014 sind insgesamt rund 90 Millionen Euro vorgesehen. Unter anderem wird die erfolgreiche Förderung der LED-Innenbeleuchtung fortgesetzt. Auch in Zukunft werden also Sporthallen, Rathäuser und Gemeindezentren von dieser Förderung profitieren können.

Von den Kommunen stark nachgefragt wurde der im vergangenen Jahr neu hinzu gekommene Förderschwerpunkt "Klimafreundliche Mobilität". Er wird, mit kleinen Änderungen, auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Ein wesentlicher Baustein für den kommunalen Klimaschutz sind die durch das Bundesumweltministerium geförderten kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und -manager. Im Rahmen der novellierten Richtlinie können sie verstärkt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Anspruch nehmen.

Die Kommunalrichtlinie ist Teil der "Nationalen Klimaschutzinitiative" des Bundesumweltministeriums. In diesem Rahmen initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit dem Jahr 2008 zahlreiche Projekte, mit denen Energie effizienter genutzt und Emissionen gemindert werden können. Die Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkrete Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Projektträger eingereicht werden. Ausführliche Informationen sind beim Projektträger Jülich (www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen) und beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (www.klimaschutz.de/kommunen) verfügbar. Das Service- und Kompetenzzentrum bietet darüber hinaus eine ausführliche Beratung, auch zu weiteren Förderangeboten im Kommunalen Klimaschutz.

*

Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 152/2013, 17.10.2013
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Tel.: 030/18 305-2010/-2011/-2012/-2014, Fax: 030/18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de
Internet: www.bmu.de/presse


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2013