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VERBRAUCHER/096: Für Coffee-to-go ohne Einweg - Plädoyer für die Annahme von Kundenbechern (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 24. April 2017

Für Coffee-to-go ohne Einweg: Umwelt- und Verbraucherschutzministerium werben für die Annahme von Kundenbechern

Verbraucherschutzminister Meyer: Umweltbewusste Verbraucher unterstützen


HANNOVER. Das Niedersächsische Umwelt- und das Niedersächsische Verbraucherschutzministerium haben heute (Montag) dafür geworben, dass Bäckereien und andere Kaffeeanbieter die Becher und Tassen von Kunden zum Befüllen mit Kaffee oder anderen Heißgetränken annehmen. "Immer mehr Einwegbecher verschmutzen Straßen, öffentliche Plätze und die Natur. Das Recycling bereitet große Probleme", sagte Umweltminister Stefan Wenzel bei einem Treffen mit Vertretern der Innung in der Bäckerei Borchers in der hannoverschen Innenstadt. "Gemeinsam mit Bäckereien und der Gastronomie wollen wir praxistaugliche und umweltgerechte Lösungen finden. Die Zahl der Einweggetränkebecher muss verringert werden. Die Kunden können dabei mithelfen." Laut Erhebungen der Deutschen Umwelthilfe fallen jährlich rund drei Milliarden Einwegbecher für Coffee to go an.

Das zuständige Verbraucherschutzministerium hat jetzt eine Handlungsempfehlung herausgegeben, unter welchen Bedingungen die Verkaufsstellen mitgebrachte Kundenbecher annehmen sollten. Damit kann bei den Betrieben die Akzeptanz der Becher erhöht werden. "Rechtlich ist es kein Problem, dass Bäckereien und andere Verkaufsstellen mitgebrachte Becher der Kunden befüllen, wenn die hygienischen Grundanforderungen eingehalten werden", sagte Verbraucherschutzminister Christian Meyer. "Umweltbewusste Verbraucher, die ihre Becher mitbringen, sollten in ihrem Verhalten bestärkt und unterstützt werden."

Die in der Handlungsempfehlung genannten Mindeststandards besagen unter anderem: In den Geschäften soll ein geeigneter Bereich für die Annahme mitgebrachter Becher ausgewählt werden, die Sauberkeit der mitgebrachten Becher ist zu kontrollieren, zwischen dem Becher und der Auslauftülle von Getränkemaschinen oder Kannen darf es keinen Berührungskontakt geben und das Verkaufspersonal sollte entsprechend geschult werden.

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Quelle:
Pressemitteilung, 24.04.2017
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2095, 2135, 2136, 2137; Fax: 0511/120-2382
E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de
Internet: www.ml.niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2017

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