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CHEMIE/400: Neue Nachweismethoden für Alltagschemikalien, Kooperation mit Chemieverband (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 1. September 2016

Chemikaliensicherheit

Neue Nachweismethoden für Alltagschemikalien
BMUB und Chemieverband kooperieren weiter beim Human-Biomonitoring


Die Nachweismöglichkeiten für Chemikalien in Alltagsprodukten, wie Flammschutzmittel und Weichmacher, werden weiter verbessert. Die dafür notwendigen Methoden entwickeln das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI). Die drei Institutionen kooperieren bereits seit 2010 auf diesem Feld miteinander. Die neuen Methoden werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft validiert. Jedes Jahr werden bis zu fünf wichtige Chemikalien ausgewählt, für die erstmals neue Nachweismethoden entwickelt werden sollen. 2016 wird mit der Methodenentwicklung für das Flammschutzmittel TDCP, die UV-Filter Uvinul A Plus und Avobenzon (die in vielen Kosmetika zum Einsatz kommen), den Weichmacher DBA (der sowohl in PVC als auch in Kosmetika zu finden ist) und das Kraftstoffadditiv mit der Bezeichnung α, α'-(1-Methylethylene-diimino)di-o-cresol begonnen. Die neuen Methoden werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft validiert und darüber hinaus in begutachteten wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht. Damit sind sie weltweit verfügbar.

Parallel dazu leitet die Human-Biomonitoring-Kommission, ein unabhängiges Expertengremium beim Umweltbundesamt, für die ausgewählten Stoffe so genannte Human-Biomonitoring-Werte (HBM-Werte) ab. Diese Werte erlauben es, die gefundenen Belastungen gesundheitlich und toxikologisch einzuschätzen.

Mit Methoden, die in der BMUB-UBA-VCI-Kooperation entwickelt wurden, lassen sich heute z.B. die Weichmacher DINCH und DEHTP oder der Kosmetik-Inhaltsstoff Lysmeral im menschlichen Organismus messen. Soweit die neuen Methoden bereits in Untersuchungen an Humanproben der Umweltprobenbank zur Anwendung kamen, lagen die gefundenen Belastungen deutlich unterhalb des HBM I-Wertes. Wird ein HBM I-Wert überschritten, kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach aktuellem Wissensstand nicht ausgeschlossen werden.

Die Entwicklung von Analysemethoden ist aufwändig und kostenintensiv, ermöglicht aber erhebliche Erkenntnisgewinne zur realen Belastung der Bevölkerung mit wichtigen In-dustriechemikalien. Bisher muss allzu oft auf modellhafte Abschätzungen zurückgegriffen werden, mit denen gesundheitliche Risiken leicht über- oder unterschätzt werden.

Das internationale Interesse an den neuen Methoden ist groß, zumal sie für Stoffe entwickelt werden, die von der Allgemeinbevölkerung möglicherweise vermehrt aufgenommen werden oder die eine besondere gesundheitliche Relevanz haben können. Das wurde auch bei der zweiten Internationalen Human-Biomonitoring-Konferenz im April 2016 deutlich, auf der die bisherigen Ergebnisse der Zusammenarbeit präsentiert wurden. Dabei hat z.B. Japan Interesse geäußert, einzelne Stoffe in einer großen Geburtskohorte zu messen, die 100.000 japanische Kinder erfasst.

Weitere Informationen:

Das Bundesumweltministerium und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) arbeiten seit 2010 bei der Entwicklung neuer Methoden zur Messung von Chemikalien im menschlichen Körper zusammen. Bis dato wurden bereits 14 Nachweismethoden für Industriechemikalien entwickelt, die bisher im Organismus nicht gemessen werden konnten. An 17 weiteren Methoden wird gear-beitet. Jedes Jahr wählt der Lenkungsausschuss dieses Projekts bis zu fünf neue Stoffe aus, für die die Methodenentwicklung begonnen wird.


Das Projekt GerES V ermittelt derzeit repräsentative Daten zur Chemikalienbelastung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahre:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres

Informationen zum Human-Biomonitoring:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/human-biomonitoring

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Quelle:
Pressedienst Nr. 205/16, 01.09.2016
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2016

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