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ATOM/851: Einigung auf Verfahren zur Einführung neuer Sicherheitsregeln für AKW (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 10. Juni 2009 - Atomkraft/Reaktorsicherheit

Bund und Länder einigen sich auf Verfahren zur Einführung neuer Sicherheitsregeln für AKW

15-monatige Probephase beginnt am 1. Juli


Der Anwendung neuer Sicherheits- und Prüfkriterien für Atomkraftwerke steht nichts mehr im Wege. Dem von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgeschlagenen Verfahren zur Einführung des neuen Kerntechnischen Regelwerks haben inzwischen alle Bundesländer, in denen Atomkraftwerke betrieben werden, zugestimmt. Danach beginnt am 1. Juli eine 15-monatige Erprobungsphase, in der Bund und Länder die neuen Regeln probeweise und parallel zu dem bisherigen Regelwerk anwenden. Bis Mitte 2011 sollen die dabei gesammelten Erfahrungen ausgewertet werden, bevor das Regelwerk offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Bereits am vergangenen Donnerstag (4. Juni) hatten die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen bei einem Ministergespräch, zu dem Bundesumweltminister Gabriel eingeladen hatte, ihre Zustimmung zu diesem Verfahren signalisiert. Bayerns Umweltminister Söder, der sich bei diesem Treffen vertreten ließ, schloss sich am gestrigen Dienstag der Vereinbarung an.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Das bisherige Regelwerk ist veraltet, es entstammt den 70-er und 80-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und entspricht nicht mehr den internationalen Standards. Die Neufassung des Kerntechnischen Regelwerks ist notwendig, um gemeinsam mit den Länderaufsichtsbehörden das Höchstmaß an Sicherheit beim Betrieb der Atomkraftwerke zu gewährleisten. Dass es in Bayern etwas länger gedauert hat, bis diese Einsicht reifte, ist in diesem Falle unschädlich."

Die Erprobung der neuen Sicherheitskriterien wird durch die Reaktorsicherheitskommission begleitet. Dabei werden auch Sachverständige, Gutachter und Betreiber angehört.

Das neue Kerntechnische Regelwerk (KTR) ist das Ergebnis eines 2004 begonnenen mehrstufigen, offenen und breit angelegten Beratungs- und Diskussionsprozesses in der Fachwelt, mit den Aufsichtsbehörden der Länder und mit den Betreibern. Die Ergebnisse dieser Fachdiskussion sind in die nun vorliegende Fassung (Revision D) eingeflossen.

Die neuen Sicherheitskriterien sollen die Zusammenführung von vorhandenen Regeln, bestehender Praxis, internationalen Anforderungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gewährleisten. Sie ersetzen die "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke" (Stand 1977), die "RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren" (Stand 1981, mit Aktualisierungen von 1996) und die "Störfallleitlinien" von 1983.

Weitere Informationen auf www.bmu.de: Die Bund-Länder-Vereinbarung vom 04.06.2009 (http://www.bmu.de/44297) Das neue Kerntechnische Regelwerk (http://www.bmu.de/44296)


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 180/09, 10. Juni 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2009