Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - 22.11.2016
Atomenergie - meldepflichtiges Ereignis
Versehentliches Abschalten einer Schiene der elektrischen
Eigenbedarfsversorgung im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)
Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung) - Nach internationaler Bewertungsskala INES "Stufe 0" - Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung
Im abgeschalteten Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I wurde nach Abschluss einer wiederkehrenden Prüfung eine Schiene der elektrischen Eigenbedarfsversorgung und die zugehörige Notstromschiene durch das versehentliche Bedienen eines falschen Schalters abgeschaltet.
Der zu der betreffenden Notstromschiene gehörige Notstromdiesel startete daraufhin auslegungsgemäß und versorgte die Notstromschiene mit Spannung.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat die Stromversorgung über die betreffenden Schalthandlungen wieder normalisiert
Die Energieversorgung der sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen war über weitere Stromversorgungsschienen und den automatisch gestarteten Notstromgenerator sichergestellt. Das Kraftwerk Neckarwestheim I ist seit 2011 abgeschaltet, die Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und Umwelt.
Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung - AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.
Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien
zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige
Ereignisse):
Kategorie S (Unverzügliche Meldung)
Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden
müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen
einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die
Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden)
Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden
müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten
oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse,
deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und
gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel
handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht
unmittelbar - signifikante Ereignisse.
Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag)
Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Werktagen
gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische
Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel
Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über
routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei
vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen.
Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im
Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt
herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der
Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend
berücksichtigt ist.
Internationale Bewertungsskala INES:
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke
und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der
Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event
Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der
Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche
und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses
zum Ziel.
1 - Störung
2 - Störfall
3 - ernster Störfall
4 - Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
5 - Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
6 - schwerer Unfall
7 - katastrophaler Unfall
Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1-7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der "Stufe 0" zugeordnet.
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Quelle:
Pressemitteilung, 22.11.2016
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
Tel.: 0711 126-0, Fax: 0711 126-2881
E-Mail: poststelle@um.bwl.de
Internet: http://um.baden-wuerttemberg.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2016
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