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ATOM/1241: Zügiger Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim erhöht Sicherheit in der Region (UMBW)


Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - 13.08.2014

Zügiger Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim erhöht die Sicherheit in der Region

Strenge Kriterien bei der Entsorgung des Rückbaumaterials - Umweltminister Franz Untersteller: "Es gibt keine Kompromisse auf Kosten der Sicherheit"



Umweltminister Franz Untersteller hat bekräftigt, dass der zügige und konsequente Rückbau des Kernkraftwerks in Obrigheim von großer Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung vor den Risiken der Atomkraft sei: "Jede unnötige Verzögerung verlängert das Risiko, dem die Menschen in der Region seit Jahrzehnten bereits ausgesetzt sind", sagte Untersteller. "Nur der Rückbau und die an strengen Kriterien ausgerichtete Entsorgung der dabei anfallenden Reststoffe, vor allem Bauschutt, schützen Mensch und Umwelt."

Der Umgang mit den Abfällen erfolge nach dem strengen Regelwerk der Strahlenschutzverordnung. "Von diesen Regeln wird weder abgewichen, noch werden sie großzügig ausgelegt", erklärte der Umweltminister. Deren Einhaltung werde von der Atomaufsicht im Umweltministerium und von unabhängigen Sachverständigen kontrolliert: "Es ist genau geregelt, wie mit welchen Abfällen umzugehen ist. Das entscheidende Kriterium dafür ist die Einhaltung des sogenannten 10 Mikrosievert-Konzeptes. Dieses gilt uneingeschränkt auch in den Fällen, die in der Strahlenschutzverordnung nicht explizit geregelt sind."

Untersteller wies mit dieser Klarstellung Vorwürfe zurück, Bauschutt aus dem KWO und abgebaute Anlagenteile würden aus Kostengründen nur unzulänglich auf radioaktive Belastung geprüft.

Die Strahlenschutzverordnung schreibe für die Freigabe von Abfällen zur Weiterverwertung oder zur Deponierung strenge Belastungsgrenzwerte vor, erläuterte der Umweltminister. Mit der deutlichen Unterschreitung dieser Grenzwerte sei sichergestellt, dass es weder zu einer Gefährdung der Bevölkerung noch zu einer Gefährdung des Personals auf einer Deponie kommen könne.

Abfälle, deren Belastung oberhalb der Grenzwerte liege, würden gar nicht freigegeben, sondern würden als radioaktiver Abfall behandelt und zwischengelagert bis ein Endlager zur Verfügung stehe. Ergänzende Informationen

Mit der Freimessung von radioaktiven Abfällen wird über die Freigabe von radioaktiven Abfällen entschieden, das heißt über die Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, kann nach § 29 StrlSchV freigegeben werden. Danach ist das Material kein radioaktiver Stoff im Sinne des Atomrechts mehr.

Die Freigabewerte sind so bemessen, dass durch die freigegebenen Stoffe (Abfälle) für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten darf. Diese Dosis gilt nach allen vorliegenden Erkenntnissen als unbedenklich. Sie liegt bei circa 0,5 Prozent der natürlichen Strahlenbelastung.

Beim Abriss eines Kernkraftwerks können circa 97 Prozent der Gesamtmasse freigegeben werden.

Das Freigabeverfahren und die entsprechenden Messeinrichtungen unterliegen der Prüfung durch den nach § 20 zugezogenen Sachverständigen. Die Einhaltung der in den erteilten Freigabebescheiden enthaltenen Vorgaben zur Durchführung der Verfahren, die Ergebnisse der von den Betreibern jeweils durchgeführten Messungen und damit die Einhaltung der Freigabewerte werden durch einen vom Umweltministerium zugezogenen Sachverständigen (TÜV SÜD Energietechnik GmbH Baden-Württemberg) in einem Umfang von circa 10 Prozent der Freimessungen überprüft. Die Kontrollen werden durch sogenannte Chargenanmeldungen initiiert und vor Ort durch Überprüfung der Betreibermessungen und der dazu erstellten Dokumentation vorgenommen.

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Quelle:
Pressemitteilung, 13.08.2014
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
Tel.: 0711/126-0, Telefax: 0711/123-2881
E-Mail: poststelle@um.bwl.de
Internet: um.baden-württemberg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2014