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ATOM/1123: Uraltreaktor Philippsburg benötigt neue Kühlwassererlaubnis (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 941 vom 27. März. 2010 - 29. Jahrgang

Uraltreaktor Philippsburg benötigt neue Kühlwassererlaubnis


Nach 25 Jahren Laufzeit benötigt Block 1 des Atomkraftwerkes Philippsburg (KKP1) bis Ende des Jahres 2010 eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für seine Kühlwasserentnahmen und -einleitungen - immerhin fast 50 Kubikmeter pro Sekunde. Über den Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis hat das Landratsamt Rastatt zu entscheiden - natürlich mit freundlicher Unterstützung des Stuttgarter Umweltministeriums. Dort ist man sehr bemüht der EnBW beim Weiterbetrieb seiner Uraltreaktoren alle Steine aus dem Weg zu räumen. Der BUND Landesverband Baden-Württemberg hat den EnBW-Antrag kritisiert. Eine Energiebereitstellung, die darauf basiere, dass 1.750 MegaJoule "Wärmemüll" pro Sekunde in den Rhein und/oder die Atmosphäre abgeleitet werden müssten, sei per se unökologisch, ineffizient und definitiv nicht zukunftsfähig. Und weiter:

"Eine Energiebereitstellung, die darauf basiert, dass Millionen Fische und Markrobenthosorganismen in den Rechen- und Siebbandreinigungsanlagen verenden ist nicht konsistent, tierquälerisch und ethisch nicht zu rechtfertigen."

In der umfangreichen Einwendung des BUND wird vor allem darauf abgehoben, dass die Abwärmeeinleitung von Block 1 völlig isoliert von allen anderen Abwärmeeinleitungen am Oberrhein bewertet würde.

"Da Abwärmeeinleitungen zu Summationswirkungen führen und nur die Gesamtheit der Abwärmeeinleitungen in ihren gewässerökologischen Auswirkungen auf einen Flussabschnitt adäquat bewertet werden kann, würde es sich anbieten, von der Möglichkeit einer ganzheitlichen Bewirtschaftung eines Stromabschnittes im Hinblick auf die Abwärmeeinleitungen durch das KKP1 Gebrauch zu machen,"

schreibt der BUND im Hinblick auf den ganzheitlichen Bewirtschaftungsauftrag im Wasserhaushaltsgesetz. In dem Zusammenhang verweist der BUND auch auf die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Diese würde ebenfalls eine integrierte Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten vorsehen:

"Das bedeutet, dass es unzulässig ist, eine Nutzung isoliert von allen anderen Nutzungen zu betrachten. Nach der EG-WRRL wäre zu begutachten, inwieweit durch die Kühlwassereinleitungen von KKP1 UND allen anderen Kühlwassereinleitungen am Oberrhein die Zielerreichung »guter ökologischer Zustand« bzw. »gutes ökologisches Potenzial« gefährdet werden könnte."

Der BUND kritisiert, dass sich eine Auseinandersetzung mit dieser Frage weder im Erläuterungsbericht zum EnBW-Antrag noch in der zugehörigen Umweltverträglichkeitsstudie finden würde. Die Einwendung des BUND gegen die wasserrechtliche Kühlwassererlaubnis für das EnBW-Atomkraftwerk kann als pdf-Dokument angefordert werden beim

Sekretariat des BUND LV Baden-Württemberg
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart
Tel.: 0711/620306-0; Fax: 620306-77
E-Mail: bund.bawue@bund.net


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 941/2010
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU),
Rennerstr. 10, D-79106 Freiburg
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E-Mail: nik@akwasser.de
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2010