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TIPS/210: Vorsicht mit Pflanzenschutzmitteln (Stadt Mönchengladbach)


Stadt Mönchengladbach - Pressemitteilung von Montag, 14. Mai 2012

Vorsicht mit Pflanzenschutzmitteln

Der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung informiert



Pflanzenschutzmittel, in der Regel die sogenannten "Unkrautvernichtungsmittel" (Herbizide), werden von zahlreichen Bürgern immer noch auf befestigten Flächen eingesetzt. Dabei ist der Einsatz von Totalherbiziden auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Pflaster oder Platten versiegelt sind und über die Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe entwässert werden, generell verboten. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewandt werden, informiert der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung. Auf Wegen, Beeten, Bürgersteigen, Garageneinfahrten oder Terrassen dürfen Mittel mit dem Aufdruck "Zugelassen für die Anwendung im Haus- und Kleingarten" eingesetzt werden. Im Übrigen ist der Einsatz jeglicher Substanzen, die Bewuchs abtöten, dazu zählen auch die diversen Hausmittelchen wie Zitronensäure, Essig oder Salze, verboten.

Der Grund: Die Unkrautvernichter werden mit dem Regen abgeschwemmt, gelangen in die Kanalisation und am Ende in unsere Gewässer. Deshalb sollten versiegelte Flächen besser mit Fugenritzen, Hacken oder Kratzen vom Bewuchs befreit werden. Bei Moosen helfen auch heißes Wasser und Besen oder Hochdruckreiniger. Reste chemischer Pflanzenschutzmittel sind als Sondermüll über das örtliche Schadstoffmobil zu entsorgen. Die Termine und Standorte finden sich im Abfallkalender 2012 der Stadt Mönchengladbach.

Für allgemeine Fragen zum Thema Pflanzenschutz steht der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung zur Verfügung. Bei besonderen Fragestellungen hilft das Pflanzenschutzamt unter der Rufnummer 0251/2376-914 weiter.

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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 14. Mai 2012
Stadt Mönchengladbach
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2012