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STRAHLUNG/094: Strahlenschutzgesetzentwurf - Kein ausreichender Schutz der öffentlichen Gesundheit (IPPNW)


IPPNW - 15. November 2016
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.

Kein ausreichender Schutz der öffentlichen Gesundheit

Entwurf des Strahlenschutzgesetzes


Gemäß der Richtlinie 2013/59/Euratom soll das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden und über ein entsprechendes Strahlenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden. In einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium kritisieren mehr als 50 atomkritische Umweltverbände, unter anderem der BUND und die IPPNW, den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung als zu wirtschaftsfreundlich.

Sie schreiben: "Die Euratom-Richtlinie basiert auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP aus dem Jahre 2007. Die ICRP befindet sich allerdings bezüglich der Strahlengefahren nicht auf dem Stand der Wissenschaft und blendet viele Anforderungen an einen Strahlenschutz aus, der das in der Verfassung niedergelegte Recht auf körperliche Unversehrtheit respektiert."

Die unterzeichnenden Organisationen fordern: "Vorrangiges Ziel im Strahlenschutzgesetz muss die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Unversehrtheit und die Vermeidung von genetischen Schäden für die Nachkommen sein. Insbesondere wirtschaftliche Interessen sind diesem Ziel strikt unterzuordnen." Die Umweltverbände weisen darauf hin, dass es für Radioaktivität keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden kann und dass daher das Vermeidungs- und Minimierungsgebot eine zentralere Rolle einnehmen muss.

Sie betonen, dass aufgrund des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes die Wirkung geringer Strahlendosen unterschätzt wurde. Daher muss der in õ76 genannte Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung auf 1/10 des bisherigen Grenzwertes herabgesenkt werden. Die Summe der effektiven Dosen durch Expositionen aus genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten dürfe demnach zukünftig nur noch maximal 0,1 Millisievert im Kalenderjahr betragen. Ebenfalls muss der Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen um den Faktor 10 herabgestuft werden.

Hinsichtlich der Atommüllentsorgung fordern die Umweltverbände den vollständigen Verzicht auf eine Freigabe. Die Freigabe gering kontaminierter Reststoffe widerspricht den grundsätzlichen Prinzipien des Strahlenschutzes und dem darin enthaltenden Minimierungsgebot, da es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit für die Wirkung ionisierender Strahlung gibt.


Die IPPNW ist eine berufsbezogene, friedenspolitische Organisation, die 1981 von einer Gruppe von Ärzten aus den USA und Russland gegründet wurde. Ihre Überzeugung: Als Arzt hat man eine besondere Verpfl ichtung zu sozialer Verantwortung. Daraus entstand eine weltweite Bewegung, die 1984 den UNESCO-Friedenspreis und 1985 den Friedensnobelpreis erhielt. Heute setzen sich Mediziner und Medizinerinnen der IPPNW in über 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten für eine friedliche, atomtechnologiefreie und menschenwürdige Welt ein.


Die Stellungnahme mit den Forderungen zum neuen Strahlenschutzgesetz finden Sie unter
www.atommuellkonferenz.de

Eine IPPNW-Information zu den Gefahren ionisierender Strahlung finden Sie unter
www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Ulmer_Expertentreffen_-_Gefahren_ionisierender_Strahlung.pdf

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Quelle:
Presseinformation der IPPNW - vom 15.11.2016
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung
des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW)
IPPNW-Geschäftsstelle, Körtestr. 10, 10967 Berlin
Telefon: 030 / 69 80 74-0, Fax: 030 / 69 38 166
E-Mail: ippnw@ippnw.de
Internet: www.ippnw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2016

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