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MASSNAHMEN/133: Geschützt - Wuchernde Hecken zur Verkehrssicherheit zurückschneiden (Stadt Witten)


Stadt Witten - Pressemitteilung von Mittwoch, 22. Juli 2009

Wuchernde Hecken zurückschneiden


Witten. Hecken und Sträucher haben zwar noch bis zum 30. September Schonzeit und dürfen nicht verbrannt, gerodet oder auf den Stock zurück geschnitten werden. Unabhängig davon besteht aber auf Straßen und Bürgersteigen eine Verkehrssicherungspflicht. Nach Auskunft des Ordnungsamtes sind hin und wieder Form- und Pflegeschnitte nötig, wenn Äste in den Verkehrsraum hineinragen und die Sicht versperren. Jeder Haus- und Grundstücksbesitzer oder Kleingärtner muss darauf achten, dass der Gehweg in voller Breite nutzbar bleibt und keine Gefahr für Passanten und Fahrzeuge besteht. Fußgängerbereiche, Bürgersteige, Geh- und Radwegen müssen mindestens bis in 2,50 Meter Höhe frei bleiben, auf Fahrbahnen und Parkplätzen beträgt die Mindestdurchfahrtshöhe sogar fünf Meter.

Geschützt sind die Hecken in dieser Jahreszeit, weil Vögel darin nisten und andere Kleintiere, deren Lebensraum immer knapper wird, darin Schutz suchen. Deshalb sollten die Form- und Pflegeschnitte möglichst behutsam vorgenommen werden.


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Quelle:
Pressemitteilung von Mittwoch, 22. Juli 2009
Stadt Witten
Postfach 22 80
58449 Witten
Internet: http://www.witten.de
Email: presse@witten.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2009