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MELDUNG/486: Gütevereinbarung zur A26 West - Naturschutzmaßnahmen im Süderelberaum vereinbart (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 11. Januar 2019

Unterzeichnung Gütevereinbarung zur A26 West

NABU Hamburg erreicht außergerichtlich Naturschutzmaßnahmen im Süderelberaum


Gestern Abend konnte die Gütevereinbarung zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und dem NABU Hamburg zum Bau der Autobahn A26 West unterzeichnet werden. Zu den Unterzeichnern gehörten auch die Behörde für Umwelt und Energie (BUE), Hamburg Port Authority (HPA) und die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg.

Nach gut fünf Jahre langen, schwierigen Verhandlungen mit Vertretern verschiedener Behörden und der Landwirtschaft wurde ein Paket geschnürt, das den Naturschutz deutlich besser berücksichtigt und dem alle Beteiligten am Ende zustimmen konnten. Zum einen haben die beteiligten Umweltverbände unter der Federführung des NABU Hamburg erreicht, dass die Planungsunterlagen zur A26 u.a. hinsichtlich des Lärmschutzes und der Querungshilfen deutlich verbessert wurden. Die Querungshilfen sind z.B. für verschiedene streng geschützte Fledermausarten von Bedeutung. Die Lärmschutzwände an der A26 sind in Teilen für die Lebensqualität der Menschen wichtig, aber an mehreren Abschnitten auch für die Minderung der Beeinträchtung der Vögel im Moorgürtel von hoher Bedeutung.

Zum anderen ist es vor allem ein Erfolg, dass zusätzlich Flächen festgeschrieben wurden, die einen funktionsfähigen Biotopkorridor zwischen den Naturschutzgebieten an der Alten Süderelbe und dem Naturschutzgebiet Moorgürtel dauerhaft sichern. Durch diesen Biotopkorridor können neue Ausweichlebensräume für die verdrängten Tier- und Pflanzenarten aus dem Moorgürtel-Gebiet entstehen. Mit den getroffenen Vereinbarungen haben der NABU Hamburg und die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg einen Klageverzicht gegen den Bauabschnitt A26 West erklärt.

Alexander Porschke, Vorsitzender NABU Hamburg: "Ich bin wirklich erleichtert, dass sich das Ringen gelohnt hat. Wir haben wichtige Minderungen der Belastungen durch die Autobahn erreicht und einige bedeutende Gewinne für die Natur erzielt. Das Anlegen eines funktionsfähigen und dauerhaft gesicherten Bioptopkorridors, verbesserte Querungshilfen für Tiere inklusiv einer Grünbrücke sowie deutlich verbesserter Lärmschutz sind die zentralen Ergebnisse der Verhandlungen. Wir haben uns auf diesen Kompromiss eingelassen, da es bei diesem letzten Autobahnabschnitt, vernünftiger Weise nicht mehr um das "ob", sondern nur noch um das "wo" und "wie" gehen konnte. Das unterscheidet ihn von der A 26 Ost. In dem schwierigen Dialog der letzten Jahre haben wir mit großem Aufwand und hartnäckig unser Ziel verfolgt, die Naturschutzinteressen vor den Auswirkungen der neuen Autobahn bestmöglich zu schützen. Das erreichte Ergebnis ermöglicht uns nun, auf eine Klage gegen die von uns weiterhin grundsätzlich abgelehnte Autobahn zu verzichten."

Um die Ausgleichmaßnahmen für die massiven Einschnitte in das Ökosystem im Süderelberaum zu realisieren, stellt sowohl der Bund als auch die Stadt Hamburg Gelder zur Verfügung. Neben der Sicherung von Flächen und dem Bau von Querungshilfen, gehören zur Vereinbarung auch finanzielle Mittel, um den Naturwert im Gebiet des Biotopkorridors zu entwickeln und zu erhalten. Die Gelder fließen direkt in die Maßnahmen. Die jahrelangen Verhandlungen waren für den NABU Hamburg mit einem hohen Aufwand verbunden, deren Kosten vom Verein komplett selbst getragen wurden. Weder eine Aufwandsentschädigung noch anderweitige Geldmittel für die Vereinsarbeit sind Teil der Einigung.

Der neue Autobahnabschnitt A26 West verläuft durch einen empfindlichen Naturraum. Er führt teilweise durch das Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel, das als Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzwerks "Natura 2000" unter besonderem Schutz steht. Hamburg steht hier in der Pflicht jegliche Beeinträchtigungen von diesem überregional bedeutsamen Schutzgebiet fernzuhalten. Darüber hinaus lehnt der Naturschutzbund schon aus Klima- und Lärmschutzgründen und wegen der Luftverschmutzung den Ausbau weiterer Autobahnen und damit die Förderung des Individualverkehrs grundsätzlich ab.

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Quelle:
Pressemitteilung pm 04/19, 11.01.2019
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21, 20535 Hamburg
Tel.: 040/69 70 89-0, Fax: 040/69 70 89-19
E-Mail: info@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2019

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