Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

MELDUNG/147: Rückschnitt von Hecken und Gebüsch nur bis Ende Februar erlaubt (Mönchengladbach)


Stadt Mönchengladbach - Pressemitteilung von Freitag, 24. Februar 2012

Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüsch nur bis Ende Februar erlaubt


pmg. Der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung weist noch einmal darauf hin, dass für den Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüschen nur noch wenige Tage bis zum Ende des Monats bleiben. Ab 1. März bis 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig hingegen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Jahreszuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Da die Gehölze Nist- und Brutstätte vieler heimischer Vogelarten und Lebensraum für zahlreicher Käfer, Fliegen und Schmetterlinge sind soll mit der Vorschrift dieser wertvolle Lebensraum erhalten werden.

Weitere Informationen sind über das Umwelttelefon der Stadt Mönchengladbach unter 02161/25-2222 erhältlich.


*


Quelle:
Pressemitteilung von Freitag, 24. Februar 2012
Stadt Mönchengladbach
Kontaktdaten:
Stadt Mönchengladbach - Pressestelle
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2012