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MELDUNG/142: Zum Vogelschutz kein Heckenschnitt vom 1. März bis 30. September (Stadt Bielefeld)


Stadt Bielefeld - Pressemitteilung von Dienstag, 7. Februar 2012

Zum Vogelschutz kein Heckenschnitt


Bielefeld (bi). Obwohl die derzeitige Witterung es nicht vermuten lässt, beginnen viele heimische Vögel bereits, sich zeitig für geeignete Nistmöglichkeiten zu interessieren. Einige Arten wie zum Beispiel Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig oder Buchfink starten bereits im März mit dem Nestbau. Hecken und Gebüsche, die sehr bald einen dichten Sichtschutz bilden werden, sind besonders begehrt.

Das Umweltamt weist auf die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes hin, wonach zum Schutz der Nistmöglichkeiten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche und Röhrichte nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Auch für Bäume, die außerhalb des Waldes oder von gärtnerisch genutzten Flächen stehen, gilt diese Schutzfrist. Gartenbesitzer sollten daher bald mit den erforderlichen Arbeiten beginnen.

Weitere Tipps und Informationen
telefonisch unter 0521 / 51-6873.


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Quelle:
Pressemitteilung von Dienstag, 7. Februar 2012
Herausgeber: Stadt Bielefeld
Presseamt, 33597 Bielefeld
Telefon: 0521 / 512 215, Fax 0521 / 516 997
E-Mail: presseamt@bielefeld.de, Internet: www.bielefeld.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2012