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MELDUNG/070: Schutzgemeinschaft Alleen zur heutigen Ablehnung der Volksinitiative im Landtag (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen - Potsdam, 11.11.2010

Schutzgemeinschaft Alleen zur heutigen Ablehnung der Volksinitiative im Landtag:

Alleenschützer enttäuscht über Landtagsentscheidung und prüfen weitere Möglichkeiten


Mit großer Enttäuschung hat die Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen die mehrheitliche Entscheidung des Landtages, die Volksinitiative zur Rettung Brandenburgs Alleen abzulehnen, zur Kenntnis genommen. Die Ablehnung der Volksinitiative ist nach Ansicht der Alleenschützer zudem ein Affront gegen mehr als 26.500 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die sich mit ihrer Unterschrift für einen nachhaltigen Erhalt und Umgang mit den märkischen Alleen ausgesprochen haben. Dieser ist nun mit dem Votum der Abgeordneten der Koalitionsparteien sowie von CDU und FDP infrage gestellt worden, die umstrittene Alleenkonzeption der Landesregierung, deren Außerkraftsetzung Ziel der Volksinitiative war, soll weiter fortbestehen. Und das, obwohl ein jüngstes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg die Rechtswidrigkeit eben dieser Alleenkonzeption nachweist.

Dass durch die Umsetzung verschiedener, noch zu prüfender Maßnahmen doch noch der eine oder andere Alleebaum über das in der Alleenkonzeption gesetzte Limit von jährlich 5000 Neupflanzungen hinaus in den märkischen Boden kommen soll, ist einer der wenigen positiven Aspekte. Doch im Moment ist auch das nicht mehr als eine Absichtserklärung. Die nähere Zukunft wird zeigen, inwieweit dies Realität wird. Die Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen wird da genau hinsehen. Im Übrigen wird zu prüfen sein, auch im Hinblick auf das vorliegende Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes, welche anderen rechtlichen Möglichkeiten bestehen, das ursprüngliche Ziel der Volksinitiative doch noch zu erreichen. Vorstellbar wäre aufgrund der neuen Aspekte beispielsweise eine Verbandsklage, so Wolfgang Ewert, einer der Sprecher der Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen.


Hintergrund:

Die Alleenkonzeption von 2007 legt die Anzahl der Nachpflanzungen für gefällte Alleebäume auf jährlich 5 000 fest. Fachleute haben ermittelt, dass in den kommenden Jahren jedoch jährlich bis zu 9 000 Alleebäume an Bundes- und Landesstraßen gefällt werden müssen. Dadurch entsteht ein erhebliches Defizit bei den Nachpflanzungen, das dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz widerspricht, das Nachpflanzungen in angemessenem Umfang fordert. Eine der Hauptforderungen der im August vergangenen Jahres initiierten Volksinitiative zur Rettung Brandenburgs Alleen war die Außerkraftsetzung der Alleenkonzeption und die Rückkehr zur Nachpflanzung für aus Gründen der Verkehrssicherung gefällte Bäume im Verhältnis 1:1.


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Quelle:
Pressedienst, 11.11.2010
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2010