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MELDUNG/037: Deutsche Bahn AG setzt auf Prozessverschleppung beim Projekt Stuttgart 21 (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - 29. September 2010

Deutsche Bahn AG setzt auf Prozessverschleppung beim Projekt Stuttgart 21

Die Deutsche Bahn AG verzögert Gerichtsprozess, der Transparenz in die Gesundheits- und Klimaschutzvorgaben beim Projekt Stuttgart 21 gebracht hätte - Nachdem sich das Verwaltungsgericht Stuttgart drei Monate lang für zuständig erklärt hat, verweisen Verwaltungsrichter den von der Deutschen Umwelthilfe angestrengten Prozess auf Antrag der Deutschen Bahn plötzlich nach Berlin


Berlin, 29. September 2010: Drei Monate lang war das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig für eine Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen die Deutsche Bahn AG - und zieht nun plötzlich zurück. Die Stuttgarter Richter nahmen damals die Klage an und setzten schon vor Wochen einen Prozesstermin auf den 7. Oktober 2010 fest. Dann wollten die Stuttgarter Verwaltungsrichter klären, ob die Deutsche Bahn AG nach dem Umweltinformationsgesetz verpflichtet ist, umweltrelevante Informationen zum Bauprojekt Stuttgart 21 zu veröffentlichen. Gestern entschieden die Richter in Stuttgart jedoch plötzlich, dass nicht sie zuständig seien, sondern das Verwaltungsgericht Berlin den Fall zu klären habe, da die DB AG ihren Hauptsitz in Berlin habe. Sie folgen damit den Argumenten der Deutschen Bahn AG, die in den vergangenen Wochen juristisch genau diese Entscheidung herbeiführen wollte. "Die Deutsche Bahn will weder Klarheit noch Aufklärung in die umweltrelevanten Fragen bei Stuttgart 21 bringen, sondern einen entscheidenden Prozess verschleppen und weiter ihre Ausschreibungspraktiken für das Milliardenprojekt Stuttgart 21 verschleiern", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die Bahn AG hatte jetzt die Chance schnell eine Klärung im Sinne der Stuttgarter Bürger herbeizuführen, setzt aber offensichtlich lieber darauf, dass sie mit den Bauarbeiten fortfährt und Fakten in Stuttgart schafft."

Nach Ansicht der DUH ist die plötzlich festgestellte angebliche Nichtzuständigkeit nicht nachvollziehbar. "Bei der Geltendmachung von Informationsansprüchen ist darauf abzustellen, wo die Informationen im Zusammenhang mit dem Großprojekt Stuttgart 21 zuständigkeitshalber vorhanden sind, bearbeitet und aufbereitet werden", sagte Resch. Dies geschehe seitens der beklagten DB aber nachvollziehbarer Weise in unmittelbarer Nähe zu dem Großprojekt in Stuttgart selbst.

Erstaunlich nannte Resch, dass die Stuttgarter Richter sich im Sommer für zuständig erklärt hatten und nach den politisch relevanten Protesten gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 nun plötzlich den Fall nach Berlin abschieben. Von Amts wegen sei ein Gericht stets am Anfang verpflichtet, seine Zuständigkeit zu prüfen. Drei Monate lang hat das Verwaltungsgericht Stuttgart sich für zuständig erachtet und deshalb ja auch eine mündliche Verhandlung angesetzt. "Nachdem die Deutsche Bahn interveniert hat, hält sich das Verwaltungsgericht Stuttgart nun auf einmal für unzuständig und verweist an das Verwaltungsgericht Berlin, so dass wieder Monate vergehen, bevor eine Entscheidung fallen kann", sagte Resch. Das Gesprächsangebot von Bahn-Vorstandsvorsitzenden Grube an die Stuttgarter Bürger über das Bauprojekt nannte Resch "eine Farce". Wenn Grube tatsächlich an den Belangen der Menschen in Stuttgart interessiert sei, hätte er jetzt deutlich machen können, dass die Umwelt- und Gesundheitsauflagen für Stuttgart 21 eingehalten werden.

Nach Recherchen der DUH verstößt die DB auf ihrer Großbaustelle im Herzen Stuttgarts offenbar gegen Gesundheits- und Klimaschutzauflagen zur Minimierung von Feinstaubemissionen. Die DUH hat daher eine Offenlegung der Anforderungen hinsichtlich der Dieselrußemissionen von Baufahrzeugen gefordert - was die Bahn ablehnt. Mit einem Konvolut aus Sicht der DUH zur Sache aussageloser Unterlagen hat die Deutsche Bahn AG bereits Anfang September versucht, dem Gerichtstermin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zu entgehen. Die Richter wollten sich am 7. Oktober 2010 mit der Frage beschäftigen, ob die Deutsche Bahn AG gegenüber der DUH nach Umweltinformationsgesetz (UIG) auskunftspflichtig ist.

Laut Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 ist die DB verpflichtet, ausschließlich schadstoffarme Baufahrzeuge und Maschinen nach dem "Stand der Technik" auf den Baustellen zuzulassen. Stand der Technik bedeutet gemäß einer offiziellen Definition der Umweltfachbehörde der Bundesregierung, dem Umweltbundesamt (UBA) in Dessau, dass alle Maschinen und Fahrzeuge mit Dieselmotor mit einem Rußpartikelfilter ausgerüstet sein müssen. In den Ausschreibungen für Auftragnehmer der DB AG macht der staatseigene Konzern dazu jedoch offensichtlich keine oder nur unzureichende Vorgaben. Augenzeugen haben mehrfach Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit ungültigen (roten) Umweltplaketten innerhalb der Umweltzone auf den Baustellen für Stuttgart 21 gesehen. Zeugen berichten auch, dass alte Baumaschinen mit hohen Dieselrußemissionen auf den Baustellen innerhalb der Stadt zum Einsatz kommen.

Resch erinnerte daran, dass die Grenzwerte für besonders feinen und damit extrem gesundheitsgefährlichen Feinstaub am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt in diesem Jahr bereits mehr als 70 Mal überschritten wurden. Die Feinstaubgrenzwerte an der Messstelle Neckartor in direkter Nähe zur Baustelle Stuttgart 21 wurden 2009 insgesamt 112 Mal überschritten - so oft wie an keiner anderen Messstelle in Deutschland.


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Quelle:
DUH-Pressemitteilung, 29.09.2010
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32/99 95-0, Fax: 0 77 32/99 95-77
E-Mail: info@duh.de
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2010