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EUROPA/372: EuGH-Urteil - Ökoförderung geht nicht über Staatsgrenzen hinaus (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 03. Juli 2014 / Klima & Energie

Ökoförderung geht nicht über Staatsgrenzen hinaus



Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende Juni entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, erneuerbare Energien in anderen Ländern zu fördern.

Der Gerichtshof ist der Ansicht, "dass diese Beschränkung durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt ist, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die Klima-Veränderungen zu bekämpfen".

Hintergrund für das Verfahren war die Forderung des finnischen Unternehmens Alands Vindkraft, das vom Nachbarland Schweden Subventionen für seine Stromlieferungen gefordert hatte. Weil Schweden sich dagegen sperrte, kam es zum Verfahren vor dem EuGH.

Durch das Urteil dürfen die EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft weiterhin rein national fördern. Besonders für die deutsche Ökostromförderung sei das Urteil begrüßenswert, befand Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel. Milliardenforderungen von ausländischen Stromkonzernen seien mit dem Richtspruch nicht möglich. Die Strompreise für die Verbraucher würden nicht in die Höhe getrieben.

"Das Urteil aus Luxemburg gibt der deutschen und damit auch der europäischen Energiewende Rückenwind", kommentiert Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der europäischen Grünen/EFA. [pw]


Urteil der Europäischen Gerichtshofs
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=146942&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=218797

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Quelle:
EU-News, 03.07.2014
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014