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EUROPA/283: Feinstaubgrenzwertüberschreitungen - Ende der Schonzeit, Strafzahlungen drohen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 9. Juni 2011

Feinstaub: Ende der Schonzeit, Strafzahlungen drohen

BUND fordert schärfere Umweltzonen und generelles Tempolimit


Stuttgart. Die Europäische Union macht ernst. An diesem Freitag endet die Übergangsfrist, in der Brüssel trotz regelmäßiger Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub auf Sanktionen verzichtete, sofern die Mitgliedstaaten - bzw. die betroffenen Kommunen - wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität nachweisen konnten. "Mehr als sechs Jahre nach Einführung der EU-Luftreinhalterichtlinie wird diese zum 11. Juni endlich scharfgestellt. Die Schonzeit ist vorbei. Noch in diesem Jahr drohen Deutschland empfindliche Strafzahlungen, da die Feinstaubgrenzwerte in vielen Gemeinden immer noch massiv überschritten werden", kommentiert Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg die neue Rechtslage. Insbesondere in Baden-Württemberg sieht der BUND erheblichen Handlungsbedarf zur Verringerung der Feinstaubemissionen. "Im bundesweiten Vergleich liegen drei der fünf Messstellen mit den höchsten Feinstaubwerten in diesem Jahr in unserem Bundesland - und zwar Stuttgart (64 Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes), Reutlingen (51 Überschreitungen) und Tübingen (48 Überschreitungen). Wir fordern von der neuen grün-roten Landesregierung daher ein entschlossenes Handeln und einheitliche Vorgaben für die Regierungspräsidien, um das Feinstaubproblem endlich in den Griff zu bekommen", betont Frieß.

Nach Ansicht des BUND müssen die baden-württembergischen Umweltzonen nun sofort auf "grün" gestellt werden, so dass nur noch Dieselfahrzeuge mit wirksamer Abgasreinigung in den Städten verkehren dürfen. "Auch muss der Flickenteppich der Umweltzonen in der Region Stuttgart dringend bereinigt und eine großräumige Umweltzone für die gesamte Region und seines Umlandes geschaffen werden", fordert Frieß. Generell müssten auch alle Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen in die Umweltzonen einbezogen werden. "Auch beim Tempolimit muss die Landesregierung umdenken. Wir brauchen sowohl innerorts (30 km/h) wie auch außerorts (80 km/h) und auf Autobahnen (120 km/h) verbindliche Tempolimits", so Frieß. Der BUND weist auf die große Bedeutung von Tempolimits für die Luftreinhaltung hin. Durch niedrigere Geschwindigkeiten wird der Verkehrsfluss gleichmäßiger, die Fahrdynamik nimmt ab, es entstehen weniger Abgase, Feinstaub und Lärm. Darüber hinaus müsse der Autoverkehr deutlich reduziert werden. Über die Hälfte des verkehrsbedingten Feinstaubs stamme vom Reifen- und Bremsabrieb. Abhilfe könne da nur eine Reduzierung des Autoverkehrs schaffen - durch bessere Angebote im öffentlichen Verkehr und durch einen Verzicht auf neue Straßenbauvorhaben.


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Quelle:
Presseinformation, 9. Juni 2011
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2011