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EUROPA/246: Kommission fordert Polen auf, die Regeln für den Hochwasserschutz zu beachten (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 14. Juli 2010

Umwelt: Kommission fordert Polen auf, die Regeln für den Hochwasserschutz zu beachten


Die Europäische Kommission fordert Polen auf, dem EU-Umweltrecht im Bereich Hochwasserschutz und Risikomanagement nachzukommen. Polen hat der Kommission keine Maßnahmen zur Anwendung dieser Rechtsvorschriften mitgeteilt, obwohl solche Maßnahmen bis November 2009 hätten getroffen werden müssen. Polen muss der Kommission innerhalb von zwei Monaten die Maßnahmen mitteilen, die es getroffen hat, um der Informationsanfrage nachzukommen, die in Form einer sogenannten "mit Gründen versehenen Stellungnahme" im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens ergangen ist. Sollte Polen dieser Aufforderung nicht in ausreichendem Umfang nachkommen, kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.


Ausstehende Mitteilung zur Hochwasserrichtlinie

Die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken dient der Verringerung und dem Management der Risiken, die Hochwasser für die Gesundheit der Menschen, die Umwelt, das Kulturerbe und die Wirtschaft darstellen. Hochwasser gefährden Menschenleben; sie sind die Ursache menschlicher Tragödien und schwerer Verluste für die Wirtschaft. Sie sind Naturphänomene; die richtigen Maßnahmen aber können ihre Wahrscheinlichkeit senken und ihre Folgen mindern. Hochwasser verursachen nicht nur soziale und wirtschaftliche Schäden, sie können sich auch gravierend auf die Umwelt auswirken, wenn beispielsweise Anlagen, in denen sich größere Mengen Chemikalien befinden, überflutet oder Feuchtgebiete zerstört werden. Für die kommenden Jahrzehnte wird davon ausgegangen, dass das Hochwasserrisiko und die potenziell damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden in Europa weiter ansteigen.

In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis 2011 eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos vorzunehmen, um die am stärksten gefährdeten Einzugsgebiete und zugehörigen Küstengebiete zu ermitteln. Danach werden bis 2013 für solche Gebiete Hochwasserrisikokarten erstellt, denen innerhalb von zwei weiteren Jahren (bis 2015) Risikomanagementpläne folgen sollen. Der Schwerpunkt dieser Risikokarten liegt dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge.

Die Mitgliedstaaten mussten den Vorschriften bis zum 26. November 2009 nachkommen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen. Die fristgerechte und ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten ist eine Priorität der Kommission.


Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm

Einzelheiten zur Wasserpolitik
http://ec.europa.eu/environment/water/index_en.htm


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/940, 14.07.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2010