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RAUBBAU/071: Fracking nicht mit uns - denkt an Wasser, Klimaschutz und Böden ... (BUND)


BUND - Pressemitteilung vom 7. Mai 2015

Fracking gefährdet Böden, Gewässer und ist klimaschädlich.

BUND fordert Bundesrat zum Verbot auf


Berlin: Der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, hat im Vorfeld der für morgen erwarteten Bundesratsbeschlüsse zum Fracking ein generelles Verbot der umstrittenen Technologie gefordert. Es reiche nicht, Fracking lediglich in einigen wenigen Regionen auszuschließen, unter Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Schutzgebieten beispielsweise jedoch nicht.

"Die beim Fracking eingesetzten Flüssigkeiten können Böden und Gewässer vergiften, die Anwendung der Technologie kann Erdbeben auslösen und das Verfahren schadet dem Klimaschutz. Die Mehrheit der Länder-Umweltminister hat sich klar für ein Fracking-Verbot ausgesprochen. Der Bundesrat darf dieses Votum nicht missachten", sagte Weiger.

Die von der Bundesregierung geplante Gesetzgebung werde Fracking in großem Stil möglich machen, befürchtet der BUND-Vorsitzende. "Die Anwendung der Fracking-Technologie zur Gewinnung von Erdgas oder Erdöl aus tiefen Erdschichten birgt nicht nur große ökologische Risiken, sie verzögert auch die Energiewende und den Ausstieg aus fossilen Energien. Sollte der Bundesrat Fracking nicht grundsätzlich ablehnen, dann trifft die Länder eine Mitschuld, wenn Deutschland seine Klimaziele verfehlt", sagte Weiger.

Die Energiewende könne nur gelingen, wenn konsequent auf erneuerbare Energien umgestiegen werde. Es gehe darum, im Klimaschutzjahr 2015 den Abschied von fossilen Energien und mehr Energieeffizienz entschlossen voranzubringen. "Im Vorfeld der in Paris im Herbst stattfindenden Weltklima-Konferenz fügt ein Fracking-Erlaubnis-Gesetz der Glaubwürdigkeit der deutschen Klimapolitik international großen Schaden zu", sagte der BUND-Vorsitzende.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Mai 2015
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2015

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