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KOHLEALARM/277: Klimakampf und Kohlefront - Sicherung der Bringeschuld ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressemitteilung vom 7. Juni 2016

Wer zahlt die Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus im Rheinischen Revier?

Studie mahnt, Gelder für Renaturierung und Bewältigung der Langzeitschäden zu sichern / BUND fordert NRW-Landesregierung zum Handeln auf / Jetzt Sicherheitsleistung einfordern


Düsseldorf, 07.06.2015 | Die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue sind bei der RWE Power AG nicht ausreichend gesichert, so eine neue Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS), die im Auftrag der Klima-Allianz, des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellt wurde. Ohne rasches politisches Handeln könnten Steuerzahler und das Land Nordrhein-Westfalen auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben. Die Studie belegt außerdem, dass die Berechnung der Folgekosten der Tagebaue und die entsprechenden finanziellen Rückstellungen des RWE intransparent vorgenommen und nicht von unabhängiger Seite überprüft werden.

"Klar ist, dass die von RWE gebildeten Rückstellungen weder sicher noch in der Höhe ausreichend sind", sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND in Nordrhein-Westfalen. "Gemäß der Bilanz der RWE Power AG lagen die bergbaubedingten Rückstellungen im Jahr 2014 bei 1,9 Milliarden Euro. Diese dienen in erster Linie der vorgeschriebenen Rekultivierung der Tagebaue. Alle weiteren Kosten zur Bewältigung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Langzeitfolgen werden dadurch nicht abgedeckt. Es kann aber nicht sein, dass sich der Bergbautreibende aus der Verantwortung stiehlt."

Ein weiteres Risiko entstehe dadurch, dass die RWE Power AG das Geld nicht real zurücklegt, sondern völlig frei verwenden kann. Deshalb könnten bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung die Mittel für die Beseitigung der Folgeschäden später nicht verfügbar sein. Angesichts der wirtschaftlichen Lage von RWE und negativer Geschäftsaussichten für die Braunkohlenindustrie insgesamt bestehe ein hohes Risiko, dass die Energiekonzerne nicht in vollem Umfang die von ihnen verursachten Schäden tragen könnten. "Gerade mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der RWE Power AG sollte sichergestellt werden, dass im Insolvenzfall die Konzerne auch langfristig haften", sagte die Energieexpertin Swantje Fiedler vom FÖS.

Die Studienautoren forderten zunächst ein unabhängiges Kostengutachten. Dieses müsse prüfen, wie hoch Kosten und Risiken für die Renaturierung und langfristige Nachsorge der Braunkohletagebaue seien. Nur so könnten die Rückstellungen der Unternehmen einer öffentlichen Transparenz-Kontrolle unterzogen werden.

"Hier ist die Landesregierung gefordert", so BUND-Experte Jansen. "Als schnell umsetzbare Maßnahme zur Absicherung der Folgekosten muss die Landesregierung ihre Bergbehörde anweisen, eine Sicherheitsleistung einzubehalten. Die Schonung des Bergbautreibenden muss endlich beendet werden." Das Bundesberggesetz sehe solche Sicherheitsleistungen ausdrücklich vor. Bei jeder Zulassung, Verlängerung, Ergänzung oder Änderung eines Betriebsplanes könnten sie verlangt werden.

Darüber hinaus regt die Studie die Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in den die Betreiber einzahlen müssten. Ein solcher Fonds sei für die Bedienung der Langzeitfolgekosten besonders geeignet und erhöhe die Transparenz und Sicherheit der Einlagen.

Die Studie "Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich" als Download:
http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Braunkohle/2016-06_FOES_IASS_Finanzielle_Vorsorge_im_Braunkohlebereich_Endbericht.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 07.06.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2016

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