Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → ARTENSCHUTZ

POLITIK/278: Ministerium weicht den Grundfragen bei der Kormoranverfolgung aus (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 24. März 2011

NABU-Zumeldung zu: Scheswig-Holsteinische Kormoranverordnung hat sich bewährt und wird verlängert

Ministerium weicht den Grundfragen bei der Kormoranverfolgung aus


Zur heutigen (24. März 2011) Pressemitteilung des MLUR erklärt der NABU:

Bis heute ist das Ministerium Daten dazu schuldig geblieben, warum Kormorane aus dem Binnenland - ihrem angestammten Lebensraum - vertrieben werden müssen. Auch die heutige PM knüpft nur an alte Vorurteile an, belegt aber nicht, warum es auch gerechtfertig sein soll, als Kollateralschaden der Vertreibungen im Binnenland andere Arten derart massiv zu schädigen. Das MLUR baut schlicht darauf, dass die Öffentlichkeit einem alten Vorurteil über Fischfresser "auf den Leim" geht. Derartige Vorurteile haben zur Vergiftungen und Abschüssen von Seeadlern und anderen Fischfressern geführt.

Fakt ist:

- Es gibt in Schleswig-Holstein keine Untersuchung, die belegt, dass Kormorane einen nennenswerten Anteil wirtschaftlich bedeutsamer Fischarten erbeuten. Im Gegenteil: Nahrungsuntersuchungen im ASuftrag des MLUR zeigen, dass etwa der Aal nur mit maximal 2 % in der Nahrung des Kormorans vertreten ist. Ein wirtschaftlicher Schaden lässt sich daraus nicht herleiten. Die Masse der vom Kormoran erbeuteten Tiere sind Weißfische, die im Fischereijargon auch als "Fischunkraut" bzeichnet werden.

- Eigene Erhebungen des MLUR zeigen ebenfalls, dass der Fischereitrag aus den Binnengewässern rückläufig ist. Da auch der Bestand der Kormorane rückläufig ist, wird deutlich, dass hier kein Zusammenhang bestehen kann. Zu erwarten wäre sonst gewesen, dass mit dem Ausschalten der Kormorane die Fischbestände wieder anwachsen.

- Einzig an Teichanlagen sind Schäden durch Kormorane nachgewiesen, da hier Kormoranen ein unnatürlich reich gedeckter Tisch geboten wird. Die Teichwirtschaft ist in Schleswig-Holstein aber nur punktuell bedeutsam. Sie rechtfertigt es keineswegs, flächig gegen den Kormoran vorzugehen. Praxisbeispiele zeigen zudem, dass an diesen punktuellen Stellen andere Maßnahmen zur Vergrämung des Kormorans erfolgversprechender sind.

- Das Ministerium bleibt zudem erneut die Antwort schuldig, wie mit den gravierenden Kollateralschäden, der massiven Beeinträchtigung der Wasservogelbestände etwa auf dem Großen Plöner See, umgegangen werden soll. Dieses Gebiet - ausgewiesen als intenational bedeutsames Feuchtgebiet - hat durch die permanenten Störungen durch Vergrämungsmaßnahmen heute nach den Zahlen dort rastender und mausernder Wasservögel drastisch an Bedeutung verloren. Dies ist dem MLUR ebenfalls durch eigene Untersuchungen bekannt.

Das Ministerium wirft Nebelkerzen, weicht den entscheidenden Fragestellungen aus und ignoriert eigene fachliche Erkenntnisse. Es befördert damit selbst Vorurteile, die an anderer Stelle zum Bummerang werden können. Eine sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützende Naturschutzpolitik sieht anders aus!

NABU-Aktion "Stunde der Gartenvögel" - www.gartenvoegel-sh.de


*


Quelle:
Presseinformation, 24. März 2011
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2011