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MELDUNG/069: Tag des Artenschutzes - Artenschutz muss durchsetzungsfähiger werden (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 2. März 2012

Artenschutz muss durchsetzungsfähiger werden

BUND zum Internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März


In Baden-Württemberg ist ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten in seinem Bestand bedroht, bei den Wirbeltieren sind es gar zwei Drittel. Zahlreiche Arten sind vom Aussterben bedroht, unter anderem fast ein Fünftel der verschiedenen Tagfalterarten. Angesichts dieser alarmierenden Zahlen fordert der BUND eine deutlich umfangreichere Berücksichtigung des Artenschutzes auf rechtlicher Ebene.

Stuttgart. "Die anerkannten Naturschutzverbände wie der BUND tragen in besonderer Weise Verantwortung für die Umsetzung des Artenschutzes auf allen Ebenen der Gesellschaft", so BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß, "aber alleine können wir das nicht tun. Politik, Wirtschaft und Verwaltung müssen der tatsächlichen Bedeutung des Artenschutzes noch viel stärker als bisher gerecht werden."

Frieß betonte, dass die Beachtung des Artenschutzes unerlässlich für den Erhalt unseres Ökosystems ist. "Aus diesem Grund muss der Artenschutz auf allen Ebenen gesetzlich verankert werden", sagte der BUND-Landesgeschäftsführer, "insbesondere im Bergrecht und im Baurecht gibt es zahlreiche Defizite. Hier ist europäisches Recht häufig noch nicht vollständig umgesetzt." Frieß forderte in diesem Zusammenhang eine beschleunigte Implementierung von internationalen Abkommen und europäischen Richtlinien. Zudem müsse betroffenen Verbänden eine frühzeitige und verbindliche Beteiligung an Planungsverfahren ermöglicht werden, um so die fachliche Qualität und Effizienz von Artenschutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Besonders bei Großprojekten wird der Artenschutz oft als überflüssiges Beiwerk behandelt. Dabei bildet der Erhalt einzelner Populationen oder Arten die Basis eines wirksamen Artenschutzes. "Juchtenkäfer, Kammmolch oder Mopsfledermaus sind keine politischen Instrumente von Naturschutzverbänden, sondern als Arten essentielle Bestandteile unseres Ökosystems", erläutert Berthold Frieß, "der Stopp oder zumindest die Verlangsamung des Artensterbens kann nur über eine Doppelstrategie erreicht werden: Einerseits über den Erhalt einzelner Biotope, andererseits über die Schaffung eines Biotopverbundes, der den genetischen Austausch zwischen den Populationen ermöglicht."


Hintergrundinformation

Der Tag des Artenschutzes wurdet im Jahr 1973 im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführt und wird jedes Jahr am 3. März begangen. Durch das Abkommen sollen bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschützt werden, die durch Handelsinteressen gefährdet werden. Inzwischen sind die Arten außer durch illegale Entnahme aus der Natur noch stärker durch die Veränderung ihrer Lebensräume infolge menschlicher Eingriffe gefährdet.


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Quelle:
Presseinformation, 02.03.2012
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2012