Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → ARTENSCHUTZ

JAGD/190: NABU fordert Abschaffung der Gänsejagd in NRW (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 1. August 2013 - Jagd/Artenschutz

NABU fordert Abschaffung der Gänsejagd in NRW

Störung und Abschuss seltener Vogelarten in Schutzgebieten muss verhindert werden



Düsseldorf - Seit dem 16.Juli darf in NRW außerhalb von Naturschutzgebieten wieder vorzeitig auf hier brütende Grau-, Kanada- und Nilgänse geschossen werden. Bei der Jagd auf Kanadagänse in einem Naturschutzgebiet in Dülmen, wurden stattdessen aber nun fünf Nonnengänse geschossen. "Dies ist nicht der erste Fall, dass bei der Jagd auf Gänse geschützte Arten zu Schaden kommen", erklärte Helmut Brücher, Sprecher des Landesfachausschusses Naturschutz und Jagd beim NABU NRW. Seltenste Vögel seien selbst in eigens dafür eingerichteten Schutzgebieten nicht mehr sicher.

"Der Abschuss der geschützten Nonnengänse ist völlig unerträglich und unwaidmännisch und stellt zudem eine Straftat dar", so Brücher weiter. Die Einlassung des Jägers, dass Kanadagänse geschossen wurden, zeige, welch geringe Artenkenntnis bei Jägern oft vorliege. Beide Arten könnten am Boden aber problemlos unterschieden werden. Zudem existiere an dem betroffenen Gewässer nur eine seit langem bekannte Kolonie der Nonnengänse. "Allerdings", räumt der NABU-Jagdexperte ein, "lasse die viel geübte Praxis, Wasservögel im Schwarmflug an Gewässern, zumal in der Dämmerung zu schießen, auch für erfahrene Jäger eine sichere Artbestimmung nicht zu und viele Tiere angeschossen entkommen. Diese sterben dann später qualvoll an ihren Schussverletzungen." Deshalb setze sich der NABU für eine Vollschonung aller Gänsearten ein.

Außerdem sei im Jagdrecht klar geregelt, dass ein Jäger vor Abgabe eines Schusses die Tierart eindeutig erkennen muss. Ein Jäger, der beim Anblick einer Nonnengans Kanadagänse nur vermute, dürfe also gar nicht schießen. Vielmehr sei er verpflichtet sich entsprechende Artenkenntnisse anzu-eignen, bevor er auf die Jagd ginge. Welcher Tatbestand - Verwechslung oder wissentlicher Abschuss einer geschützter Art - letztendlich in Dülmen zutreffe, müssten die polizeilichen Ermittlungen ergeben.

Die Befürchtung, dass es bei der Ausübung der Gänsejagd insbesondere an der Grenze zu Schutz-gebieten oder in Schutzgebieten selbst zu erheblichen Störungen bis hin zum Abschuss von anderen, zum Teil gefährdeten oder selten Arten kommen kann, hatte der NABU bereits anlässlich der letzten Änderung des Landesjagdgesetzes Anfang 2010 mehrfach geäußert. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die vom NABU scharf kritisierte, bundesweit einmalige Ausdehnung der Jagdzeit in die noch andauernde Brutzeit hinein. Dass dies aus arten- und tierschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, darüber setzte sich das für die Änderung zuständige Umweltministerium unter dem damaligen Umweltminister Uhlenberg einfach hinweg.

Dabei sei der Abschuss von Gänsen aus Sicht des NABU überhaupt nicht geeignet, das ‹Problem‹ landwirtschaftlicher Schäden oder von Kot an Seeufern zu lösen. "Alle bisher von den Jägern und der Landwirtschaft beantragten und teilweise umgesetzten Vorschläge zur Vergrämung und Bestandesregulierung bringen lediglich mehr Störungen in Landschaft und Schutzgebiete und sind langfristig nicht erfolgreich", so Brücher. Damit würden nur lokale und zeitlich begrenzte Veränderungen von Gänsebeständen erreicht, die sich anderenorts oder zeitlich verschoben wieder ausglichen.

Der NABU NRW erwarte daher, dass die Gänsejagd bis zu einer grundlegenden Novellierung des Landesjagdgesetztes umgehend ausgesetzt wird. In Rahmen der Novelle sei dann unter anderem jegliche Jagd auf Wasservögel und in Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiete zu verbieten und ein umfassender Gänsemanagementplan, der sich an den Bedürfnissen der Gänse orientiere, aufzustellen.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28/2013, 01.08.2013
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2013