Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → ARTENSCHUTZ

JAGD/158: EU-Leitfaden für die nachhaltige Bejagung von Wildvögeln (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 13. März 2009

Umwelt: Offizieller Startschuss für den EU-Leitfaden für die nachhaltige Bejagung von Wildvögeln


Am Montag wird die Europäische Kommission den offiziellen Startschuss für einen Leitfaden für die Bejagung von Wildvögeln geben, der gewährleisten soll, dass die Bejagung in Übereinstimmung mit den Naturschutzvorschriften der EU geschieht. Der Leitfaden zielt darauf ab, die Bejagungsanforderungen der ältesten Naturschutzbestimmung der EU zu erläutern - nämlich die der Vogelschutzrichtlinie, die am 2. April 2009 ihren 30. Geburtstag feiert. Diese bildet eines der wichtigsten Instrumente zur Erreichung des EU-Ziels der Erhaltung der Artenvielfalt. Der Leitfaden über die nachhaltige Bejagung wird bei einer offiziellen Zeremonie in Paris vom französischen Umweltminister Jean-Louis Borloo gemeinsam mit dem Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt, Karl Falkenberg, vorgestellt.


Nachhaltige Bejagung

Die Europäische Kommission unterstützt das nachhaltige Bejagen und erkennt an, dass das saisongebundene Bejagen von wildlebenden Vögeln zur Erhaltung der Lebensräume beitragen kann. Das Jagen ist eine der vielen Nutzungsmöglichkeiten der Natura 2000-Gebiete - des EU-Netzwerks von Schutzgebieten, das etwa ein Fünftel der Land- und Wasserflächen der EU abdeckt. Die Jagd kann zu den gemeinsamen Bemühungen zur Bewirtschaftung von wichtigen Lebensräumen wie Feuchtgebieten, Heide- und Agrarflächen beitragen. Dies ist von grundlegender Bedeutung für die Wiederherstellung und Erhaltung der Artenvielfalt Europas, die erschreckend schnell abnimmt: die immer geringer werdenden Bestände der heimischen Vogelarten wie Sperling, Schwalbe und Rebhuhn zeigen diesen beunruhigenden Trend ganz deutlich.

Im Jahr 2001 hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Vogelschutzorganisation BirdLife International und dem Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der EU (FACE) die Initiative für nachhaltiges Jagen ins Leben gerufen. Im Jahr 2004 haben BirdLife International und FACE eine internationale Vereinbarung über das Jagen vor dem Hintergrund der Vogelschutzrichtlinie unterzeichnet. Der Leitfaden bildet also das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen, eine bestmögliche Praxis in diesem Bereich zu erzielen.

Der Leitfaden zielt auf den Vogelschutz allgemein ab, konzentriert sich jedoch vor allem auf die Bejagungszeiten in der Freizeitjagd, auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Vögel und ihrer Lebensräume und auf die Voraussetzungen für eine Bejagungszulassung unter besonderen Umständen. Dadurch sollen Unklarheiten beseitigt und die Mindestanforderungen der Richtlinie deutlich gemacht werden um es den Jägern zu ermöglichen, ihre Tätigkeit in nachhaltiger Weise auszuüben.


Regeln für die Bejagung von wildlebenden Vögeln in der EU

In der EU ist die Bejagung von wildlebenden Vögeln durch die Vogelschutzrichtlinie von 1979 geregelt. Diese Richtlinie enthält ein grundsätzliches Verbot des Tötens wildlebender Vögel, gestattet aber die Bejagung bestimmter Arten, sofern dies außerhalb der Brut- oder Wanderungszeiten geschieht. Diese Schonzeiten sind wichtig, damit sich der Vogelbestand erneuern kann. Die Richtlinie enthält eine Liste mit 82 Arten, die in den EU-Mitgliedstaaten bejagt werden dürfen. Die Jagdzeiten werden auf einzelstaatlicher Ebene auf der Grundlage wissenschaftlicher Prinzipien und Daten festgesetzt und unterscheiden sich je nach Vogelart und geografischer Lage. Die EU-Mitgliedstaaten können das Bejagen der in der Liste aufgeführten Arten erlauben oder verbieten. In bestimmten Fällen können die Mitgliedstaaten das Fangen oder Töten von Vögeln, die unter die Richtlinie fallen, ausnahmsweise auch außerhalb der normalen Jagdzeit gestatten; diese Abweichungen sind aber nur zulässig, wenn es keine andere Lösung gibt.


Die Vogelschutzrichtlinie

Die Vogelschutzrichtlinie ist die älteste und eine der wichtigsten Naturschutzvorschriften in der Europäischen Union und bietet einen umfassenden Schutz für alle in der Gemeinschaft natürlich vorkommenden wildlebenden Vogelarten. Sie war eine Reaktion auf die wachsende Sorge über die abnehmenden Vogelpopulationen in Europa, welche auf Umweltverschmutzung und das Wegfallen von Lebensräumen sowie auf nicht nachhaltige Aktivitäten zurückgeht. Darüber hinaus verdankt die Richtlinie ihre Entstehung der Tatsache, dass die wildlebenden Vögel, von denen viele Zugvögel sind, ein gemeinsames Erbe der Mitgliedstaaten darstellen und deren effektiver Schutz eine internationale Zusammenarbeit erfordert.

Die Vorstellung des Leitfadens findet am 16. März um 17.30 Uhr im
Hôtel de Roquelaure, 246 Boulevard Saint Germain, 75007 Paris statt.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/wildbirds/hunting/index_en.htm


http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/398&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


*


Quelle:
Pressemitteilung IP/09/398, 13.03.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2009