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INITIATIVE/385: Mauswiesel raus aus dem Jagdgesetz (NABU TH)


NABU Landesverband Thüringen - Jena, 23. August 2016

Mauswiesel brauchen unseren Schutz

Der NABU Thüringen möchte das Mauswiesel aus dem Jagdgesetz nehmen


Jena - Manch einer hat es bei einer Wanderung durch die Flur vielleicht schon gesehen. Blitzschnell taucht es wie aus dem Nichts auf, stellt sich auf und schaut dich vorwitzig mit seinen kleinen Kulleraugen an. Das kleine Tier hat eine Körperlänge von etwa 15 bis 25 Zentimeter, sein Rücken ist braun und der Bauch weißlich gefärbt. Die Rede ist vom Mauswiesel.

Auf blühenden Wiesen, an strukturreichen Waldrändern und auf extensiven Weiden fühlt sich das flinke Raubtier sehr wohl. In Thüringen steht das tag- und nachtaktive Tier auf der Roten Liste und gilt als gefährdet. Das Mauswiesel hat in unserer vom Menschen stark beeinflussten Landschaft kaum eine Chance. Zu wenig Ackerrandstreifen, großräumig und intensiv betriebene Landwirtschaft und Tod im Straßenverkehr sind nur einige Beispiele, die ihm zu schaffen machen. "Für uns gibt es keinen ersichtlichen Grund, warum ein Tier wie das Mauswiesel was auf der Roten Liste geführt wird, im Jagdgesetz stehen muss", sagt Mike Jessat, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. "Die ganzjährige Schonzeit ändert an dieser Sinnlosigkeit auch nichts."


Mauswiesel vor blühender Wiese: 'Ich muss nicht im Jagdgesetz stehen.' Um zu überleben wünscht sich das Mauswiesel unter anderem: blühende Wiesen, strukturreiche Waldränder, extensive Weiden und Naturschützer, Jäger, Forstleute, Landwirte und andere Menschen, die unsere Landschaft naturnah gestalten. 'Mir reicht es, wenn ich durch das Naturschutzgesetz geschützt bin.' - Abb.: © Pröhl und Leo/fokus-natur.de

Plakat zur Mauswiesel-Kampagne
Abb.: © Pröhl und Leo/fokus-natur.de

Das Nahrungsspektrum des Mauswiesels besteht zum großen Teil aus Kleinsäugern. Durch ihren schlanken Körperbau können sie gut in unterirdischen Mäusegängen jagen und spielen eine wichtige Rolle beim Eindämmen von großen Mäusebeständen auf dem Acker. "Anstatt das Mauswiesel im Jagdrecht zu belassen, sollten wir uns gemeinsam mit Jägern, Forstleuten und Landwirten überlegen, welche Maßnahmen wir zum Schutz des Tieres ergreifen können", fordert der Landesvorsitzende. "Für den naturverbundenen Jäger dürfte dies sicherlich kein Problem darstellen, denn wie die Naturschutzverbände bekennen sich die Jagdverbände in ihren Satzungen zum Naturschutz." Aus Sicht des NABU haben sich auch die Ansprüche der Gesellschaft in Sachen Umgang mit Natur und Umwelt geändert und es müssen schon gute Gründe dafür vorliegen, wenn jemand ein Tier töten will.

Hintergrund:

In der Diskussion um die Reform des Thüringer Jagdgesetzes fordert der NABU Thüringen unter anderem, das Mauswiesel aus dem Jagdgesetz zu nehmen. Aus Sicht der Naturschützer dürfen in der Liste der jagdbaren Tierarten nur solche Arten aufgeführt sein, die nicht in ihren Beständen gefährdet sind, durch die Jagd auch nachweislich nicht gefährdet werden, nicht durch die nationale und europäische Naturschutzgesetzgebung geschützt sind und nicht auf den Roten Listen stehen. Alle anderen Tierarten sollten nur noch dem Naturschutzrecht unterliegen und durch Wildtiermanagement organisiert werden. Unter dem Begriff Wildtiermanagement werden Maßnahmen verstanden, die zur Abwehr von Schäden dienen, die durch Arten verursacht werden, welche nicht dem Jagdrecht unterliegen.

Wildtiermanagement wird im Rahmen des Naturschutzrechtes durchgeführt und liegt im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.

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Quelle:
Pressemitteilung, 23.08.2016
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
Tel. 0 36 41/60 57 04, Fax 0 36 41/21 54 11
E-Mail: LGS@NABU-Thueringen.de
Internet: www.NABU-Thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2016

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