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GESCHÄFTE/102: Handel mit zweifelhaften Robbenerzeugnissen verbieten (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 23. Juli 2008

Umwelt: EU-Kommission schlägt vor, den Handel mit zweifelhaften Robbenerzeugnissen im Interesse des Tierschutzes zu verbieten


Umwelt: EU-Kommission schlägt vor, den Handel mit zweifelhaften Robbenerzeugnissen im Interesse des Tierschutzes zu verbieten Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, um EU-weit die Ein- und Ausfuhr von sowie den Handel mit Robbenerzeugnissen zu regulieren, damit Erzeugnisse von Robben, die unter unnötigen Schmerzen, Qualen und Leiden getötet und gehäutet wurden, nicht auf den europäischen Markt gelangen. Der Handel mit Robbenerzeugnissen soll nur in Fällen gestattet werden, in denen Garantien dafür vorliegen, dass die Jagdmethoden mit einem hohen Tierschutzniveau im Einklang stehen und den Tieren keine unnötigen Schmerzen bereitet wurden.

Stavros Dimas, für Umwelt zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte dazu: "Wir schlagen hiermit vor, für die Europäische Union das Inverkehrbringen und die Einfuhr wie auch die Durchfuhr und die Ausfuhr von zweifelhaften Robbenerzeugnissen zu verbieten. Robbenerzeugnisse aus Ländern, die grausame Jagdmethoden praktizieren, dürfen wir nicht in die EU hereinlassen. Die EU engagiert sich dafür, ein hohes Tierschutzniveau zu gewährleisten."


Robbenschutz während der Jagd

Gegenstand der Verordnung sind die Tierschutzaspekte des Tötens und Häutens von Robben während der Jagd. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass Erzeugnisse von Robben, die unter unnötigen Schmerzen, Qualen und Leiden getötet und gehäutet wurden, nicht auf den europäischen Markt gelangen.

Robben sind fühlende Säugetiere und somit schmerzempfindlich. Mit ihrem Vorschlag geht die Kommission auf das Anliegen des Europäischen Parlaments und der Öffentlichkeit ein, dagegen vorzugehen, dass das Töten und Häuten von Robben nach Methoden erfolgt, die für die Tiere mit unnötigen Schmerzen und Qualen verbunden sind. Ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt zu dem Ergebnis, dass es durchaus möglich ist, Robben nach verschiedenen Verfahren schnell und wirksam und unter Vermeidung unnötiger Schmerzen oder Qualen zu töten. Allerdings liegen Beweise dafür vor, dass wirksames und humanes Töten nicht immer praktiziert wird.

Der Handel mit Robbenerzeugnissen soll nur in Fällen gestattet werden, in denen Garantien dafür vorliegen, dass die Jagdmethoden mit einem hohen Tierschutzniveau im Einklang stehen und den Tieren keine unnötigen Schmerzen bereitet wurden. In Ländern, in denen auch weiterhin Robben gejagt werden, sollen Zertifizierungsregelungen gegebenenfalls in Verbindung mit einem Etikett oder einer Kennzeichnung dafür sorgen, dass Robbenerzeugnisse, die gehandelt werden dürfen, dahingehend gekennzeichnet sind, dass sie aus einem Land stammen, das die strengen Bedingungen erfüllt.

Ziel des Kommissionsvorschlags ist es, ein hohes Tierschutzniveau zu gewährleisten.

Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt.


Robbenjagd weltweit

Es gibt 30 Arten von Robben, die zumeist an den Küsten polarer und subpolarer Regionen leben. Einige Arten finden sich auch in Gebieten mit gemäßigtem Klima. 15 dieser Arten mit einer Population von schätzungsweise 15-16 Millionen Exemplaren werden bejagt. Die Robbenjagd findet ganzjährig statt, aber die Saison richtet sich nach den Regionen und Zielarten.

Von den 900.000 Robben, die jährlich erlegt werden, entfallen etwa 60% auf Kanada, Grönland und Namibia. Weitere Länder, die Robbenjagd betreiben, sind u. a. Island, Norwegen, Russland, die USA sowie in der Europäischen Union Schweden, Finnland und das Vereinigte Königreich.


Hintergrund

Robben werden vor allem wegen ihrer Häute, ihres Fettes und ihres Fleisches bejagt. Bei den Tötungsmethoden und ihrer Wirksamkeit gibt es beträchtliche Unterschiede. So werden Robben erschossen, mit Keulen erschlagen und in Fallen oder Netzen gefangen.


Die vollständigen Unterlagen finden sich unter:
http://ec.europa.eu/environment/biodiversity/animal_welfare/index_en.htm


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1197, 23.07.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2008