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FISCHE/049: Gefährdete Haie weltweit besser schützen (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 26. Februar 2009 - Artenschutz/Fischerei

Klug: Gefährdete Haie weltweit besser schützen

Parlamentarische Staatssekretärin fordert konsequente Umsetzung des Hai-Aktionsplans der EU


Das Bundesumweltministerium will sich nach den Worten seiner Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug verstärkt für den weltweiten Schutz gefährdeter Haie einsetzen. "Das Engagement der Umweltverbände auf diesem Gebiet ist vorbildlich. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die Europäische Gemeinschaft ihre Vorschläge zum Schutz der Haie konsequent umsetzt", sagte Klug heute in Bonn bei der Entgegennahme einer Petition der "Shark Alliance", die einen wirksamen Aktionsplan der Europäischen Union zum Schutz dieser Tiere fordert.

Weltweit sind zahlreiche Haiarten vom Aussterben bedroht oder gefährdet. Schuld daran sind vor allem wenig nachhaltige Fischereipraktiken. In europäischen Gewässern gelten nach einem jüngsten Bericht der Weltnaturschutzorganisation IUCN etwa ein Viertel der 116 im Nord-Ostatlantik vorkommenden Haiarten als stark gefährdet bis vom Aussterben bedroht - weitere 20 Prozent sind gefährdet.

Bereits 1999 hatte die Welternährungsorganisation (FAO) einen Internationalen Aktionsplan zum Schutz von Haien verabschiedet. Erst jetzt aber ist die EU-Kommission in ihrer Verantwortung für die europäische Fischereipolitik der Empfehlung der FAO nachgekommen, ihre Vorschläge national umzusetzen. Der am 5. Februar 2009 von der EU vorgelegte Hai-Aktionsplan enthält im Wesentlichen Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage sowie von Fischereipraktiken. Auch fordert der Plan eine strengere Überwachung des verbotenen Abtrennens von Haiflossen, des so genannten "finnings".

"Die Fischereipolitik der Europäischen Gemeinschaft wird sich daran messen lassen müssen, wie engagiert und konsequent die Mitgliedstaaten diesen Aktionsplan nun unterstützen und umsetzen", so Klug. "Die Haie können nicht länger warten."

Deutschland möchte zwei besonders gefährdete Haiarten, den Dorn- und den Heringshai, unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) stellen. Dieses Übereinkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und verspricht für diese beiden Haiarten besonders effektiven Schutz. Damit könnte der Handel mit Produkten dieser Haiarten (z.B. Schillerlocken) so gesteuert werden, dass vorrangig Lebensmittel aus nachhaltiger Fischerei für den Verbraucher zur Verfügung stehen. Für die nächste Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens 2010 wurde bereits ein entsprechender Antrag, der bis zum Sommer 2009 mit den europäischen und internationalen Partnern abgestimmt wird, vorbereitet.

Ein positives Signal kommt auch von der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) Ende 2008 in Rom: Zwei Makohaiarten sowie Dorn- und Heringshai wurden neu in die Konvention aufgenommen, die nunmehr mit Weißem, Wal- und Riesenhai 7 Haiarten umfasst. Die erstmalige Listung von auch wirtschaftlich bedeutenden Arten markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Haischutz und nachhaltiger Nutzung. Im November 2009 sollen auf den Philippinnen weitere Schutzfragen verhandelt und eine globale Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU) zum Schutz wandernder Haiarten unter dem Dach der CMS verabschiedet werden.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 061/09, 26. Februar 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2009