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AKTION/204: Illegale Verfolgung von Greifvögeln stoppen (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 26. Februar 2015

Illegale Verfolgung von Greifvögeln stoppen
LBV und NABU starten gemeinsame Online-Petition - Mehr Schutz für den Vogel des Jahres 2015


Hilpoltstein, 25.02.2015 - LBV und NABU appellieren an die Umwelt- und Innenminister der Länder und des Bundes, stärker gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln vorzugehen. Um ihren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen und den Druck auf die Politik zu erhöhen, haben der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und sein bundesweiter Partner NABU eine Petition gestartet, die bis Ende des Jahres unter www.lbv.de/petition unterzeichnet werden kann.

Neben dem von LBV und NABU zum "Vogel des Jahres 2015" gewählten Habicht, sind auch Mäusebussarde, Rotmilane und Seeadler von der illegalen Verfolgung betroffen. Fast 700 Fälle mit über 1100 toten Greifvögeln von 18 verschiedenen Arten wurden von Naturschützern allein in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren dokumentiert. Dies stellt allerdings nur die Spitze des Eisberges dar, denn der Großteil der Taten bleibt unentdeckt.

"Der Habicht wird illegal verfolgt, weil Vertreter mancher Interessensgruppen in ihm einen Nahrungskonkurrenten sehen, der ihnen ausgesetzte Jagdfasane oder Zucht- und Sporttauben wegfängt. Obwohl der Habicht und alle anderen Greifvögel seit Anfang der 1970er Jahre unter strengem Schutz stehen, ist es bisher noch nicht gelungen, die illegale Verfolgung von Greifvögeln zu beenden. Sie verhindert die weitere Bestandserholung einiger besonders betroffener Greifvogelarten", so die Verbände.

"Gerne empören wir uns über den Zugvogelmord im Mittelmeerraum. Aber auch in Deutschland müssen wir unsere Hausaufgaben machen und die illegale Verfolgung von Greifvögeln stoppen", so LBV-Artenschutzreferent Dr. Andreas von Lindeiner.

Um Greifvögel vor Verfolgung zu schützen, fordern LBV und NABU:

Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Darum rufen der LBV und sein bundesweiter Partner NABU in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Komitee gegen den Vogelmord dazu auf, Verdachtsfälle illegaler Greifvogelverfolgung zu melden. Ein zentrales Aktionstelefon ist unter 030-284 984-1555 geschaltet (werktags von 9 bis 18 Uhr und an Feiertagen sowie Wochenenden von 15 bis 18 Uhr). Zurückliegende Fälle können über ein Online-Meldeformular erfasst werden.

Erst in den vergangen Wochen wurden bundesweit wieder aktuelle Fälle illegaler Greifvogelverfolgung aufgedeckt, die die Aktualität und Brisanz des Themas belegen.

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Quelle:
Presseinformation, 26.02.2015
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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