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ATOM/1072: Betrieb im Schacht Gorleben wird auf ein Minimum reduziert (BfS)


Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Niedersächsischen Umweltministeriums - 29. September 2014

Betrieb im Schacht Gorleben wird auf ein Minimum reduziert



Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vereinbarungsgemäß den neuen Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben vorgelegt. Damit wird ein zentraler Bestandteil der Verständigung zu Gorleben zwischen dem Bundesumweltministerium, dem niedersächsischen Umweltministerium und dem BfS vom 29. Juli 2014 umgesetzt. Die Beteiligten hatten sich im Sommer darauf verständigt, wie der Offenhaltungsbetrieb für Gorleben ausgestaltet werden soll. Der Betrieb im Grubengebäude wird dabei auf ein Minimum reduziert. Der neue Hauptbetriebsplan, den das BfS bei der zuständigen niedersächsischen Bergbehörde eingereicht hat, enthält die technische Detailausgestaltung zur Umsetzung des Offenhaltungsbetriebs. Der bisherige Hauptbetriebsplan wird zum 1. Oktober ungültig.

Das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat entschieden, dass im neuen Hauptbetriebsplan vorgesehene Arbeiten schon vor der förmlichen Zulassung des Betriebsplans durchgeführt werden können. Eine entsprechende befristete bergrechtliche Verfügung wird das Amt erlassen.

Mit den im neuen Hauptbetriebsplan vorgesehenen Arbeiten soll das Bergwerk Gorleben in den langfristigen Offenhaltungsbetrieb überführt werden. Der Plan beruht auf folgenden Eckpunkten:

  • Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen. Alle Anlagen, Komponenten und Systeme werden aus diesem Erkundungsbereich entfernt, der Bereich abgesperrt.
  • Im Offenhaltungsbetrieb werden lediglich die zwei Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Frischluft und Fluchtwege weiterbetrieben. Hierzu gehört eine begehbare Verbindung zwischen den Schächten.
  • Die Sicherungsanlagen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut.
  • Der Betrieb der oberirdischen Anlagen wird dem Offenhaltungsbetrieb angepasst.
  • Vor dem reinen Offenhaltungsbetrieb sind Übergangsarbeiten vorzunehmen, die der Außerbetriebnahme des Erkundungsbereiches und Teilen des Infrastrukturbereichs geschuldet sind und sich über ca. zwei Jahre erstrecken werden.

Besucherbefahrungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in das Bergwerk werden nicht mehr durchgeführt.

Mit dem Antrag eines neuen Hauptbetriebsplans wird ein weiteres Signal gesetzt, dass die Suche nach einem Standort für hochradioaktive Abfälle ergebnisoffen und ohne Vorfestlegungen zu erfolgen hat. Zuvor war bereits der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan aufgehoben worden. Das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren ist mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes obsolet geworden und vom Bundesumweltministerium und dem Land Niedersachsen für erledigt erklärt worden.

Hintergrund
Mit dem Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben beendet. Zugleich wurde im Gesetz die Offenhaltung des Bergwerks festgelegt, die in dem neuen Hauptbetriebsplan definiert wird. Nach dem Standortauswahlgesetz ist das Bergwerk offen zu halten, solange und sofern der Standort nicht aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden ist.

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Quelle:
BfS-Pressemitteilung 7/14, 29.09.2014
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
38201 Salzgitter, Postfach 10 01 49
Telefon: 01888/333-1130, Fax: 01888/333-1150
E-Mail: info@bfs.de
Internet: http://www.bfs.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2014