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INITIATIVE/025: Kritik an geplanter Mansfelder Deponie am Freiesleben-Schacht (BUND ST)


BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. - Magdeburg, 26. Februar 2019

BUND untermauert seine Kritik an der geplanten Mansfelder Deponie am Freiesleben-Schacht


Der BUND Sachsen-Anhalt hat termingerecht Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zur geplanten neuen Abfalldeponie der Fa. Martin Wurzel HTS Baugesellschaft erhoben, siehe Anlagen. In zwei Stellungnahmen bekräftigt der BUND seine Kritik, so der Landesvorsitzende Ralf Meyer.


Schlackehalde, Staub in der Luft, dahinter Wohnhäuser - Foto: © BUND Sachsen-Anhalt

Bereits jetzt ist die Staub- und Schwermetallbelastung der Schlackenaufarbeitung für die unmittelbar benachbarte Wohnbebauung erheblich. Die Bürger vor Ort haben den Eindruck, dass hier eine schon vorhandene Anlage nachträglich legalisiert und massiv ausgebaut werden soll.
Foto: © BUND Sachsen-Anhalt

Auf Teilen des ehemaligen Freiesleben-Schachts soll eine Fläche von über 10 ha mit der Deponie überschüttet werden. Über einen Zeitraum von 25 Jahren sollen fast 3 Mio. Tonnen Inertabfälle eingelagert werden - dagegen protestiert der BUND.

Auch eine Bürgerinitiative, andere Umweltgruppen und auch Kommunen vor Ort lehnen es ab, in der mit Schwermetallen und anderen Giften hochbelasteten Region des Mansfelder Landes weitere Deponien zuzulassen.

Ein wichtiger Kritikpunkt sind die Luftschadstoffe. Die Immissionsprognose in den ausgelegten Unterlagen ist nicht geeignet, die Umweltweltverträglichkeit des Vorhabens nachzuweisen. Die freigesetzten Staubemissionsfrachten wurden viel zu niedrig angesetzt. Dies betrifft insbesondere die Staubemissionen durch Umschlag- und Transportvorgänge sowie durch die Staubabwehungen. Dessen ungeachtet ist bereits auf Basis der prognostizierten Zusatzbelastungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Immissionswert für die maximale Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittelwertes von 35 Überschreitungen örtlich nicht eingehalten werden kann - das betrifft vor allem die unmittelbar benachbarte Wohnbebauung.

"Damit ist bereits aus diesem Grund das Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Der Antrag auf Planfeststellung ist daher abzulehnen", so Hans-Jürgen Paasch als Sprecher der BUND-Kreisgruppe Mansfeld-Südharz.

Weiterhin wurden die Belastungen durch Schwermetalle im Staubniederschlag im Umfeld der geplanten Deponie nicht untersucht. Berechnungen von Umweltexperten zeigen, dass insbesondere beim Parameter Arsen der Immissionswert der TA Luft örtlich überschritten werden kann. Die Bleibelastungen im Staubniederschlag können nahezu den Immissionswert erreichen.

Darüber hinaus kann eine Reihe der beantragten Abfälle so hohe Schwermetall-konzentrationen aufweisen, dass gemäß TA Luft die wirksamsten Maßnahmen zur Staubminderung anzuwenden sind. Dies ist aber auf der geplanten Deponie nicht der Fall.

Auch das Lärmgutachten enthält eine Vielzahl von Fehlern und Schwachstellen. Die Annahmen zu den Emissionsquellen entsprechen nicht dem zu fordernden Ansatz. Es ist daher davon auszugehen, dass bei fachlich korrekter Berücksichtigung der Schallleistungspegel und der Lage der Emissionsquellen die jeweils anzuwendenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch das Vorhaben überschritten werden.

Der Bedarf für die geplante Deponie wird im Antrag von der Firma Martin Wurzel HTS Baugesellschaft mbH nicht dargelegt. Es fehlt sowohl eine Bedarfsanalyse wie auch ein Nachweis, in dem aufzeigt wird, ob die Abfälle für die geplante Laufzeit der Deponie überhaupt vorhanden sind und ob diese Abfälle zumindest durch Vorverträge oder Absichtserklärungen dauerhaft für die geplante Deponie zur Verfügung stehen. Im Antrag ist ebenfalls keine Planrechtfertigung zu finden, nach dem ein Bedarf für die Entsorgungssicherheit der Region durch den Anlagenbau gerechtfertigt wäre. Auf der Landtagssitzung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur geplanten Deponie in Großörner am 23.11.2016 wies die Umweltministerin Prof. Dr. Dalbert darauf hin, dass im Lande kein Bedarf an weiteren Deponien der DK 0 und DK I besteht. Sie führte wörtlich hierzu aus: "Nach aktuellem Planungsstand ist es so, wenn wir auf die Deponien der Klasse 0 zu sprechen kommen: Für Deponien der Klasse 0 sehen wir in Sachsen-Anhalt keinen weiteren Bedarf. Mittelfristig, muss ich sagen, sehe ich überhaupt keinen Bedarf für Deponien der Klasse 0, weil es sich um Material handelt, das man verwerten kann, indem man es aufträgt oder indem man es recycelt."

Zur Frage des Bedarfsnachweises für die Deponie in Großörner wurde von der Ministerin ausgeführt: "Der konkrete Bedarf für das Deponieneubauvorhaben Freieslebenschacht ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch den Antragsteller nachzuweisen und wird derzeit neben weiteren fachtechnischen Aspekten von der zuständigen Genehmigungsbehörde, der unteren Abfallbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz, geprüft. Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Deponie notwendig ist. Das ist seine Aufgabe. Dann prüft die Genehmigungsbehörde, die untere Abfallbehörde, in diesem Fall des Landkreises Mansfeld-Südharz, ob die Rechtfertigung gelungen ist".

Der Gemeinde- und Städtetag Sachsen-Anhalt äußert sich in einem Schreiben vom 19.1.2019 an die Gemeinde Mansfeld in ähnlicher Weise zum Bedarfsnachweis. Es besteht daher derzeit kein Bedarf für die Errichtung einer Deponie der Klasse 0 auf der Halde Freiesleben-Schacht Mansfeld. Der Vorhabensträger legte bislang keinerlei Nachweise vor, die die Aussagen des Abfallwirtschaftsplans für Sachsen-Anhalt widerlegen, so die beiden BUND-Sprecher.

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Quelle:
Presseinformation, 26.02.2019
Herausgeber:
Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V.
BUND Sachsen-Anhalt e.V.
Olvenstedter Str. 10, 39108 Magdeburg
Tel: 0391/630 780, Fax: 0391/630 78 29
E-Mail: info@bund-sachsen-anhalt.de
Internet: www.bund-sachsen-anhalt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2019

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