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EUROPA/064: Basler Übereinkommen - Kommission unterstützt eingeschränktes Giftmüllexport-Verbot (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Freitag, 22. Juli 2011 / Abfall

Basler Übereinkommen: EU-Kommission will eingeschränktes Giftmüllexport-Verbot unterstützen


Die Europäische Kommission hat sich Anfang Juli dafür ausgesprochen, das Inkrafttreten des Ban-Amendment des Basler Abkommens zu unterstützen. Dieses würde die Lieferung von Giftmüll aus OECD-Ländern in nicht OECD-Länder verbieten.

Zwar ist das Ban-Amendment [1] schon in EU-Recht übernommen und wurde von 69 Vertragspartnern des Basler Abkommens ratifiziert, aber Streitigkeiten mit Ländern, die eine flexiblere Regelung der Giftmüllverbringung in nicht OECD-Länder befürworten, führten dazu, dass das Amendment noch nicht rechtskräftig ist. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Auslegung von Artikel 17 der Basel-Konvention, der die Zahl der für eine Änderung notwendigen Ratifizierungen des Übereinkommens definiert. Indonesien und die Schweiz haben für die 10. Konferenz der Vertragsparteien des Basler Abkommens (COP10), die vom 17.-21. Oktober im kolumbianischen Cartagena stattfindet, eine Lösung vorgeschlagen. Eine Dreiviertelmehrheit der Vertragsparteien von 1995 oder die Zustimmung von 62 Ländern würde demnach ausreichen, damit das Ban-Amendment in Kraft treten könnte. Somit könnte eingeschränkte Giftmüllexport-Verbot nach über zehn Jahren Rechtswirksamkeit erlangen. Die EU-Kommission befürwortet die Unterstützund dieses Vorschlags durch die EU-Mitgliedstaaten. Das Ban-Amendment selbst hat die EU bereits 1997 gebilligt. [hmp, jg]


Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Position für die COP10 des Basler Übereinkommens
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12757.de11.pdf

[1] 1995 nahm die 3. Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens (COP3) eine Änderung an, wonach die Ausfuhr gefährlicher Abfälle zur endgültigen Beseitigung und Verwertung aus den in Anlage VII aufgeführten Ländern (Vertragsparteien des Basler Übereinkommens und andere Staaten, die Mitglied der OECD bzw. EU sind, Liechtenstein) in nicht in Anlage VII aufgeführte Länder (alle übrigen Vertragsparteien) verboten wurde ("Ban-Amendment").


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Quelle:
EU-News, 22.07.2011
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2011