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TIERVERSUCH/721: 20 Jahre EU Novel Food-Verordnung - Kritik an Tierversuchen für neuartige Lebensmittel (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 11. Mai 2017

20 Jahre EU Novel Food-Verordnung:

Kritik an Tierversuchen für neuartige Lebensmittel


Anlässlich des Inkrafttretens der EU-Verordnung zu Novel Food vor 20 Jahren (15. Mai 1997), macht der Deutsche Tierschutzbund darauf aufmerksam, dass für viele der von der EU als neuartig eingestuften Lebensmittel zukünftig Tierversuche durchgeführt werden müssen. Die Fütterungsversuche, vorgeschrieben von einem Leitfaden zu der ab 2018 geltenden revidierten Verordnung, kritisiert der Verband scharf. Zum einen sind betroffene Lebensmittel teils schon seit Jahren auf dem Markt, zum anderen lassen die Versuche keinen Rückschluss auf die Sicherheit für den Menschen zu.

"Für die Fütterungsversuche werden Leiden und Tod von Tieren für rein kommerzielle Zwecke billigend in Kauf genommen", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Neben der ethischen Vertretbarkeit täuschen die Versuche aber auch den Verbrauchern eine falsche Sicherheit vor. Sie erbringen lediglich den Nachweis, wie Ratten oder Mäuse auf die Lebensmittel reagieren und zeigen damit weder, dass der menschliche Körper genauso damit umgeht, noch belegen sie, dass Bestandteile, auf die Tiere nicht reagieren, auch für den Menschen unbedenklich sind. Statt ethisch und wissenschaftlich fragwürdiger Methoden braucht es moderne, tierleidfreie und sichere Alternativmethoden, wie beispielweise Tests der Pflanzen- bzw. Stoffbestandteile in Zellkulturen und Computersimulationen."

EU-Vorgaben schreiben Fütterungsversuche vor

Laut aktueller EU-Verordnung zählen solche Lebensmittel als Novel Food, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Unter den Begriff fallen u.a. exotische Pflanzen, etwa Chia-Samen, die schon als Novel Food zugelassen wurden, oder einige Algen, bestimmte probiotische Bakterien oder ganze Tiere, wie Insekten. Novel Foods müssen erst ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den EU-Markt gebracht werden dürfen. Um dieses zu vereinfachen, wurde die EU-Verordnung revidiert - sie wird in der neuen Fassung ab dem 1. Januar 2018 Gültigkeit haben. Ein Leitfaden legt allerdings nun fest, dass alle Novel Foods, die dann neu auf den Markt kommen, Fütterungsversuche durchlaufen müssen. Nagetiere erhalten den zu untersuchenden Stoff dann über das Futter oder Trinkwasser, teils zwangsweise über eine Magensonde verabreicht. Die Auswirkungen werden protokolliert, die Tiere nach 90 Tagen getötet und ihre Organe auf Veränderungen untersucht. Von den Versuchen ausgenommen sind nur traditionelle Lebensmittel aus Drittstaaten - aufgrund ihres langjährigen Verzehrs geht man davon aus, dass sie ungefährlich sind. Zusätzlich zu den ab 2018 wirklich neuen Produkten können auch Lebensmittel, die theoretisch über 20 Jahre erhältlich sind, plötzlich als Novel Food deklariert werden, wenn der Vertreiber nicht nachweisen kann, dass sie bereits vor dem Stichtag in einem oder mehreren EU-Ländern in "nennenswertem Umfang" verzehrt wurden. Auch für sie wären dann Tierversuche vorgeschrieben.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 11. Mai 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2017

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