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TIERVERSUCH/710: Ungereimtheiten bei Versuchstierzahlen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 7. Februar 2017

Ungereimtheiten bei Versuchstierzahlen


Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass bei der Bekanntgabe der Versuchstierzahlen ungenau gearbeitet wurde. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte die Zahlen im Dezember 2016 veröffentlicht. Fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Informationen auf der BMEL-Website hatten für Verwirrung und für widersprüchliche Pressemeldungen verschiedener Organisationen, auch des Deutschen Tierschutzbundes, gesorgt. Das BMEL teilte nun Ende Januar mit, dass es die Angaben im Internet, entsprechend den Hinweisen des Deutschen Tierschutzbundes, anpassen würde.

"Aufgrund unserer kritischen Nachfragen und Anmerkungen muss das BMEL nun die Informationen auf seiner Website korrigieren und die genannten Zahlen erläutern", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir hatten in der Tat erhebliche Schwierigkeiten, die Zahlen zu interpretieren und zu vergleichen. Transparenz und ein exakter Umgang mit den erhobenen Zahlen sollten seitens des BMEL eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht zu erfahren, wie viele und welche Tiere für wissenschaftlich Zwecke zum Einsatz kamen, welche Versuche sie durchleben mussten und wie sich die Zahlen entwickelt haben." Der Deutscher Tierschutzbund hatte das BMEL bereits nach Bekanntgabe der Versuchstierzahlen im Dezember letzten Jahres auf einige Ungereimtheiten hingewiesen. So wurden 2014, im Gegensatz zu 2015, solche Tiere nicht in der Gesamtzahl berücksichtigt, die wiederholt in Versuchen verwendet wurden - immerhin fast 50.000 Tiere. Auch bei anderen Tiergruppen, wie gentechnisch veränderten Tieren, gibt es weiterhin Ungereimtheiten, so dass ein Vergleich der Zahlen von 2014 und 2015 weiterhin nicht möglich ist.

Zu Verwirrungen haben auch die widersprüchlichen Angaben auf der Website des BMEL geführt. So heißt es, dass 2015 47 Prozent der Tiere in Versuchen der Grundlagenforschung verwendet wurden; in der nachfolgenden Graphik ist von fast 59 Prozent die Rede. Hier wurden unterschiedliche Berechnungsgrundlagen genutzt, diese aber nicht kommuniziert. Weitere Beispiele liegen vor. Damit Informationsgehalt und Transparenz nicht auf der Strecke bleiben, sind aus Sicht der Tierschützer dringende Nachbesserungen erforderlich. Das BMEL muss dafür sorgen, dass eine korrekte, nachvollziehbare und aussagekräftige Auswertung der Zahlen erfolgt. Auch die Bundesländer müssen dabei in die Pflicht genommen werden und sicherstellen, dass die Anzahl der Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, in den Einrichtungen richtig und einheitlich erfasst wird.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 7. Februar 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2017

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