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TIERVERSUCH/623: Tierversuchsverbot für Kosmetika in Gefahr (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 15. Dezember 2014

Tierversuchsverbot für Kosmetika in Gefahr



Der Oberste Gerichtshof in London hat eine Klage des Europäischen Industrieverbandes der kosmetischen Inhaltstoffhersteller (EFfCI) zur weiteren Klärung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Der EFfCI, dem auch zahlreiche deutsche Unternehmen angehören, will das Tierversuchsverbot, dessen letzte Stufe 2013 in der EU in Kraft getreten ist, weiter aufweichen. Er klagt dafür, dass Inhaltsstoffe, die nach 2013 außerhalb der EU in Tierversuchen getestet wurden, auch in der EU in Kosmetika verwendet werden dürfen, was derzeit nicht mehr erlaubt wäre. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass damit das Vermarktungsverbot gekippt werden kann. Die Organisation European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE), der auch der Deutsche Tierschutzbund angehört, wird bei einer Anhörung diese Befürchtung äußern und belegen. "30 Jahre haben wir in Deutschland und später auch auf EU-Ebene gegen Tierversuche für Kosmetikprodukte gekämpft, am Ende erfolgreich. Die Neuigkeiten über die eingereichte Klage aus London haben uns hart getroffen, jetzt gilt es auf europäischer Ebene weiterzukämpfen, damit das Verbot bestehen bleibt", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der klagende Verband EFfCI repräsentiert ca. 90% der Europäischen Kosmetikinhaltsstoffhersteller und vertritt mehr als 100 Hersteller.

Deutsche Mitglieder sind unter anderem BASF, EVONIK, Lanxess und Merck. Vor gut 10 Jahren (Juni 2003) hatte EFfCI bereits eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Regelungen zum Tierversuchs- und Vermarktungsverbot der EU-Kosmetikrichtlinie (2003/15/EC) eingereicht. Die Klage wurde jedoch wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Die erneute Klage gab der Oberste Gerichtshof in London nun zur weiteren Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter.

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes könnte eine erfolgreiche Klage fatale Folgen haben: Das EU-Tierversuchsverbot weist bereits jetzt schon zahlreiche Lücken auf. So betrifft es nur Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika verwendet werden. Wird eine Chemikalie für andere Zwecke als Kosmetika in Tierversuchen z.B. für die Verwendung in Farben, Textilien oder Haushaltsmittel getestet, so dürfen sie weiterhin auch in Kosmetikprodukten eingesetzt werden. Eine weitere Auflockerung würde das Tierversuchsverbot für Kosmetika völlig wirkungslos machen.

Tierversuche für neue kosmetische Inhaltsstoffe sind seit März 2009 in der EU abgeschafft. Auch fertige Kosmetika aus Drittländern, die in Tierversuchen getestet wurden, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der EU vermarktet werden. Mit Inkrafttreten der letzten Stufe des Tierversuchs-Verbotes ist seit März 2013 auch der Verkauf von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU in Tierversuchen getestet wurden, EU-weit verboten.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 15. Dezember 2014
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2014