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TIERVERSUCH/405: Affenversuche in Bremen gehen vorerst weiter (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 19. Dezember 2008

Affenversuche in Bremen gehen vorerst weiter

Tierschutz setzt auf Entscheidung im Hauptverfahren


Der Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein bedauern die Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichtes vom heutigen Tage, die Affenversuche an der Universität Bremen bis zur Entscheidung im Hauptverfahren zu gestatten. Jetzt müsse in diesem Hauptverfahren dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz in vollem Umfang Rechnung getragen werden.

"Es ist höchst bedauerlich, dass das Leid der Affen an der Universität Bremen nun doch noch kein Ende hat. Eigentlich schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass kein Tierversuch ohne behördliche Genehmigung stattfinden darf. Aber genau das passiert jetzt", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins.

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung zwar hervorgehoben, dass der Ausgang des Hauptverfahrens noch vollkommen offen sei. Dieses betrifft die Klärung, ob die Entscheidung der Bremer Gesundheitsbehörde, die Versuche nicht mehr zu genehmigen, rechtens ist. Jedoch hat das Gericht den Interessen der Universität Bremen Vorrang eingeräumt. Es erlaubte daher die Fortsetzung der Versuche erst einmal, stellte allerdings klar, dass keine neuen Tiere eingesetzt werden dürfen.

Das Gericht hat die weitere Gestattung der Versuche auch damit begründet, dass selbst seit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz die Versuche in Bremen genehmigt worden seien. Apel verweist darauf, dass die Behörde aber bereits 2005 diese Versuche nur mehr noch mit strengen Auflagen genehmigt hatte. Unter anderem waren die Tierzahlen drastisch reduziert worden. Die Universität habe jedoch auf stur geschaltet und in keiner Weise Lehren daraus gezogen.

"Die Universität hat nun insbesondere materielle Argumente - nämlich den Wegfall von Forschungsgeldern - ins Feld geführt. Hier wurden Millionenverluste an die Wand gemalt, und das hat offenbar Eindruck gemacht. Aber spätestens im Hauptsacheverfahren darf Geld keine Rolle mehr spielen. Dann geht es darum, was ethisch vertretbar ist und welche Bedeutung das Staatsziel Tierschutz hat. Und dann haben wir die besseren Argumente", so Apel abschließend.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 19. Dezember 2008
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2008