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POLITIK/855: Kommentar - Berlins Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 9. Januar 2019

Kommentar
Berlins Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung


Berlins Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, informiert heute (9.1.2019) in einer Pressekonferenz über den anstehenden Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung. Der Berliner Senat hatte im September 2017 auf Vorlage von Behrendt beschlossen, die bundesrechtlichen Vorschriften zur Haltung von Schweinen durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Anlässlich der heutigen Pressekonferenz kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

"Berlin geht konsequent vor, das begrüßen wir. Es ist gut, die aus unserer Sicht unzureichenden ordnungsrechtlichen Vorschriften für die Haltung von Schweinen im Grundsatz prüfen zu lassen. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber haben es bisher verpasst, den Weg für eine zukunftsfähige, mit Tier- und Umweltschutz und den gesellschaftlichen Ansprüchen vereinbare konventionelle Schweinehaltung zu ebnen. Was die Politik nicht löst, muss nun das Gericht lösen. Das muss dann im Übrigen auch im Interesse der Landwirte sein; die oft angemahnte Planungssicherheit für Investitionen in Stallbauten wäre dann endlich gegeben. Solange das Verfahren läuft und bis Klarheit entsteht, wäre die Bundesregierung gut beraten, einen "Stand-Still" im Stallbau für Schweine zu verhängen, damit keine weiteren tierschutzwidrigen Bauten entstehen, die dann jahrzehntelangen Bestandsschutz haben."

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 9. Januar 2019
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2019

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