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POLITIK/837: Ferkelkastration - Keine Mehrheit für Bayern-Antrag (TSB)


Kommentar und Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 3. September 2018

Kommentar
Ferkelkastration - Keine Mehrheit für Bayern-Antrag


Der Antrag aus Bayern, der das Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung ab 2019 für fünf Jahre hinauszögern will, hat heute im Agrarausschuss des Bundesrates keine Mehrheit erhalten. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

"Das sind gute Nachrichten, die uns aus dem Agrarausschuss erreichen; eine wichtige Hürde ist genommen. Wir können jetzt nur an das Plenum des Bundesrates appellieren, sich in der Sitzung am 21. September ebenso zu entscheiden und für das bestehende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 einzustehen. Es darf nicht sein, dass die Politik vor der Branche einknickt und die Ferkel fünf weitere Jahre leiden müssen, obwohl tierschutzgerechte Alternativen existieren und es ausreichend Zeit für eine Umstellung gab."

Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich mit einem Schreiben vor der heutigen Sitzung an die Mitglieder des Agrarausschusses gewandt und an sie appelliert, gegen den Antrag aus Bayern zu stimmen.

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Deutscher Tierschutzbund appelliert an Agrarausschuss:

Kein Einknicken vor der Agrarbranche


Der Deutsche Tierschutzbund fordert den Agrarausschuss des Bundesrates auf, klar für das bestehende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 einzustehen. Der Verband hat sich mit einem Schreiben an die Ausschussmitglieder gewandt und an sie appelliert, gegen einen Antrag aus Bayern zu stimmen, der heute auf der Tagesordnung steht. Dieser sieht vor, das schon beschlossene Verbot um fünf Jahre hinauszuzögern.

"Ein weiteres unnötiges Leiden von rund 100 Millionen Ferkeln durch die Aufweichung des Tierschutzgesetzes zu verursachen, widerspricht dem Staatsziel Tierschutz ebenso wie dem ethischen Empfinden der Menschen in Deutschland eklatant. Es muss bei der vor vielen Jahren beschlossenen gesetzlichen Frist der Betäubung mit Schmerzausschaltung ab 1.1.2019 bleiben", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir fordern die Ausschussmitglieder daher auf, dem bayerischen Antrag heute ihre Zustimmung zu verweigern."

Branche hatte Zeit genug

Ein Verbot der betäubungslosen Kastration ab 2019 wurde bereits im Jahr 2013 beschlossen. "Die Tiernutzer fahren nun ihre alte Taktik", so Schröder. "Sie reizen festgelegte Fristen bis zum letzten Tag aus und vertrauen darauf, dass der devote Gesetzgeber ihnen schon eine Fristverlängerung gönnen wird. So weit darf es nicht kommen - die Politik muss dem einen Riegel vorschieben und am Verbot, so wie es beschlossen wurde, festhalten. Die Branche hatte Zeit genug, sich auf ein Verbot einzustellen, es gibt drei praktikable und tierschutzgerechte Alternativen." Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes spielt die Branche auf Zeit, um den sogenannten "vierten Weg", die Lokalanästhesie, als weitere Alternativmethode zur betäubungslosen Ferkelkastration zu etablieren. Diese Methode erfüllt jedoch nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und ist aus Tierschutzsicht strikt abzulehnen. "Bei der Lokalanästhesie ist keine Schmerzausschaltung gegeben. Zudem verursacht sie bei den Ferkeln durch Spritzen direkt in den Hoden zusätzlich Stress und Schmerzen. Das ist seit Jahren bekannt, die Branche hat sich mit dieser Methode verrannt", sagt Schröder.

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Quelle:
Kommentar und Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 3. September 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2018

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